Vorrat an Jodtabletten wird ausgetauscht

19.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 141/04
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Der bei den Ländern vorhandene Bestand an Jodtabletten für den Fall eines Atomunfalls wird in diesen Tagen erneuert. Die Tabletten, die bis Ende September an die Länder sowie sieben neu eingerichtete Zentrallager im Bundesgebiet ausgeliefert sein sollen, dienen dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Einnahme der Tabletten soll bei einem Atomunfall verhindert werden, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse aufgenommen wird. Grundlage für die Ersatzbeschaffung der Jodtabletten bilden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenschutzkommission (SSK).

In der Bundesrepublik wurden erstmals 1975 Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen und Jodtabletten von den Ländern für den Katastrophenschutz im Umkreis von 25 km der Atomkraftwerke beschafft. Diese Tabletten werden jetzt ausgetauscht.

Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Die Ausgabe von Jodtabletten bei einem Atomunfall und der Freisetzung radioaktiven Jods ist nach einem abgestuften Konzept vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung der Atomkraftwerke (bis 25 km) sorgen die Länder für die Versorgung der Bevölkerung. Neu ist, dass für den Entfernungsbereich zwischen 25 und 100 km Jodtabletten in sieben Zentrallagern aufbewahrt werden und allen Ländern bei Bedarf für die Jodblockade zur Verfügung stehen. Im Falle eines Atomunfalls sollen die Jodtabletten nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden.

Die Beschaffung von insgesamt 137 Millionen Jodtabletten wird von den Atomkraftwerksbetreibern finanziert und erfolgt in enger Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.

19.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 141/04 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM2275
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