Weltweites Verbot der zwölf gefährlichsten Chemikalien tritt in Kraft

16.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 136/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Das Stockholmer Übereinkommen zum Verbot der zwölf weltweit gefährlichsten Chemikalien, die so genannte "POP-Konvention", tritt am Montag (17. Mai 2004) in Kraft. "Das Verbot des so genannten "Dreckigen Dutzend" ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der weltweite Verzicht auf Substanzen wie DDT und Dioxine ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Chemikaliensicherheit", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen ratifizierten und bewirbt sich mit der Stadt Bonn um den künftigen Sitz des Sekretariats der Konvention.

Die POP-Konvention (persistent organic pollutants - POPs) sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus. DDT darf auch künftig in begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen. Das Übereinkommen war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.

Die Bundesregierung unterstützt die Bewerbung der Bundesstadt Bonn als künftigen Sitz des Sekretariats der POPs-Konvention. "Das Sekretariat der POPs-Konvention wäre in Bonn im neuen UN-Campus, dem ehemaligem Bundeshausbereich, am richtigen Platz", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Um das POPs-Sekretariat bewerben sich neben Deutschland auch die Schweiz und Italien. Alle drei Staaten bewerben sich ebenfalls um die Ansiedlung des Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens (PIC). Eine Zusammenführung der beiden Chemikaliensekretariate an den Standort Bonn würde aus deutscher Sicht erheblich zur Effizienz der inhaltlichen Arbeit beitragen, zumal das PIC-Interimsekretariat zur Zeit auf die zwei Standorte Genf und Rom verteilt ist. Die Ansiedlung der beiden Sekretariate wäre ein wichtiger Impuls für die von der Bundesregierung beabsichtigte Entwicklung der Bundesstadt Bonn zu einem Standort internationaler Organisationen in den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Gesundheit.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 16.05.2004.

16.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 136/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2269
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