Trittin appelliert an Bundesrat, der EEG-Novelle zuzustimmen
Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken und zugleich rund drei Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen einsparen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums in dreijähriger Arbeit vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart, dem ifeu-Institut, Heidelberg, und dem Wuppertal-Institut erstellt wurde. "Selbst wenn wir einige Sparten der erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf Natur und Landschaft nicht überall nutzen: Das Potenzial der erneuerbaren Energien in Deutschland ist insgesamt so groß, dass dieser Verzicht ehrgeizige Ausbauziele nicht gefährdet", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute bei der Vorstellung der Studie in Berlin.
Bereits auf mittlere Sicht, so die Wissenschaftler, lohnt es sich aus volkswirtschaftlicher Sicht, auf Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Denn die meisten erneuerbaren Energien werden in rund 20 Jahren kostengünstiger sein als konventionelle Energien. Voraussetzung sind allerdings ehrlichere Preise im Energiebereich. Heute müssen die neuen Anlagen der erneuerbaren Energien mit alten, betriebswirtschaftlich praktisch abgeschriebenen Altanlagen der fossilen und atomaren Energieerzeugung konkurrieren. Klimaschäden und Umweltrisiken, die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Altanlagen finden hingegen keinen Eingang in die Preisbildung auf dem Strommarkt. "Dieses Marktversagen ist die Hauptursache für die jetzt erforderlichen Vorleistungen zum Aufbau selbsttragender Märkte erneuerbarer Energien. Deshalb bestätigt diese Studie zugleich, dass wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und unseren Initiativen zu Forschung, Entwicklung und Markteinführung Erneuerbaren Energien auf dem richtigen Weg sind", betonte Trittin.
Der Bundesumweltminister forderte die CDU/CSU-geführten Länder auf, die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz am Freitag dieser Woche (14. Mai) im Bundesrat nicht zu verzögern. "Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte nur aufschiebende Wirkung und wäre deshalb völlig überflüssig. Die entstehende Verzögerung ginge allerdings zu Lasten der Betriebe und Menschen, die in den Branchen der erneuerbaren Energien tätig sind", warnte Trittin. Besonders betröffen wären Unternehmen im Bereich Biomasse, besonders in den östlichen Bundesländern. Betroffen von einer möglichen Verzögerung wären aber auch so genannten "stromintensive Unternehmen". Die Härtefallregelung zur Befreiung dieser Betriebe von dem durch die Förderung der erneuerbaren Energien anfallenden Kostenanteil der Stromkosten läuft am 1. Juli ersatzlos aus. Wenn das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz erst im Herbst in Kraft treten würde, wäre die dort vorgesehene Frist zur Beantragung der Stromkostenverminderung für das gesamte nächste Jahr bereits verstrichen.