Jürgen Trittin: Keine Sonderbelastung für deutsche Fischerei durch EU-Naturschutz

04.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 120/04
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Als "völlig aus der Luft gegriffen" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin Vorwürfe aus den Reihen der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung angeblich Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Fischerei verursachen würde. "Das entbehrt jeder Grundlage. Es kann in Europas Fischerei schon lange keine nationalen Alleingänge mehr geben", sagte Trittin.

Der Bundesumweltminister reagiert damit auf eine Äußerung des CDU-Bundestagsabgeordneten Peter-Harry Carstensen vom 30. April 2004. Der CDU-Politiker wirft dem Trittin unterstellten Bundesamt für Naturschutz vor, bei der Auswahl von sogenannten "Natura 2000-Gebieten" in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU falsch auszulegen. Das Amt wolle die Definition der zu schützenden Habitattypen "Sandbänke" und "Riffe" "fortentwickeln", um ihre Ausweisung als FFH-Gebiete rechtfertigen zu können. "Das ist kompletter Unsinn. Weder wurden die Definitionen der Habitattypen 'fortentwickelt', noch kann von einem 'nationalen Alleingang' die Rede sein. Stattdessen wurden die Lebensraum-Definitionen entsprechend ihrer regionalen Ausprägung im Sinne der Richtlinien-Ziele konkretisiert. Dies ist Aufgabe aller europäischen Mitgliedstaaten, also auch der Bundesregierung", so Trittin.

In Deutschland erfolgte die Konkretisierung der Definitionen in Kooperation mit nationalen und internationalen Fachwissenschaftlern, Fachjuristen und Behördenvertretern. Das Ergebnis der Fachkonsultationen wird zudem von der von der EU-Kommission eingesetzten Experten-Gruppe zur Umsetzung der Habitat-Richtlinie im Meer unterstützt.

"Auch die Befürchtung drohender Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Fischerei entbehrt jeder Grundlage", so Trittin. Beschränkungen der Fischerei - sollten sie tatsächlich in einzelnen Gebieten notwendig sein - wären nur in Übereinstimmung mit EU-Recht und nach Maßgabe des Seefischereigesetzes möglich. Sie würden somit nicht nur deutsche Fischer betreffen. "Die Unterstellung von Peter Harry Carstensen, das Bundesamt für Naturschutz würde Beschränkungen für bestimmte Fischereien vorbereiten, sind abwegig."

04.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 120/04 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM2252
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