Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMWA
Die Mobilfunknetzbetreiber haben der Bundesregierung heute ihren zweiten Rechenschaftsbericht zur Selbstverpflichtung vom Dezember 2001 vorgelegt. Die Gutachter, das Beratungsunternehmen B.A.U.M. Consult und das Deutschen Institut für Urbanistik, ziehen in ihrem Bericht eine positive Bilanz.
Insbesondere bei den Fragen der Standortsuche für Mobilfunkbasisstationen bescheinigen die Gutachter den Mobilfunkbetreibern und Kommunen ein hohes Maß an Kooperations- und Konsensbereitschaft. "Es ist erfreulich, dass sich die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Kommunen weiterhin positiv entwickelt hat und so unnötige Standortkonflikte vermieden werden konnten", sagte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement. Nach wie vor bleibe es jedoch noch zu oft dem Zufall überlassen, wie die Bürgerinnen und Bürger über die Standortauswahl für Mobilfunkstationen informiert würden, so die Gutachter. "Das notwendige Vertrauen in diese Technik kann nur gestärkt werden, wenn Betreiber und Kommunen die Bürger von vornherein als Betroffene bei der Standortsuche ernst nehmen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Clement betonte: "Im Interesse aller Beteiligten sollten die Standortauswahlverfahren so transparent, praktikabel und unbürokratisch wie möglich sein. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn sie sich auf Verfahrensabläufe einigen könnten, die dann von allen Gemeinden angewendet werden könnten. Diese könnten insbesondere kleineren Gemeinden Hilfestellung leisten."
Nach Feststellung der Gutachter sind die Mobilfunkbetreiber ihrer Zusage, die Verbraucher besser über die Strahlungswerte der Handys zu informieren, grundsätzlich nachgekommen. Allerdings sei entsprechendes Informationsmaterial in den Verkaufsstellen kaum verfügbar oder das Verkaufspersonal nicht entsprechend informiert. Die Betreiber haben hier Nachbesserung zugesagt. In diesem Zusammenhang kritisierte Bundesumweltminister Trittin, dass der "Blaue Engel" als Qualitätszeichen für besonders strahlungsarme Handys von den Herstellern nach wie vor nicht in Anspruch genommen werde, obwohl schon rund ein Drittel der auf dem Markt verfügbaren Geräte die Kriterien erfüllen.