Die EU-Kommission hat heute die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung für Biokraftstoffe und Bioheizstoffe bis 2009 genehmigt. Damit treten die Steuerbefreiungen ab sofort in Kraft. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Zustimmung der EU: "Diese langfristige Steuerbefreiung schafft Anreize, den Verkehr umweltgerechter zu gestalten. Sie ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Reduktion der CO2-Emissionen in diesem Bereich. Wir brauchen in diesem Sektor weitere Erfolge, um unsere Klimaschutzverpflichtungen erfüllen zu können."
Der Verkehrsbereich ist ein Sorgenkind beim Klimaschutz. Bis 1999 sind hier die CO2-Emissionen gestiegen und lagen 15 Prozent über denen von 1990. Die von der Bundesregierung eingeführte ökologische Steuerreform hat dazu beigetragen, diesen Trend umzukehren. Seit 2000 gehen die CO2-Emissionen des Verkehrssektors kontinuierlich zurück. Heute liegen sie nur noch 8,5 Prozent über dem Niveau von 1990.
Ende 2003 hatte die Bundesregierung die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe ausgedehnt: Einbezogen sind seither auch sämtliche Gemische von Biokraftstoffen mit fossilen Energieträgern sowie Bioheizstoffe und Gemische mit Bioheizstoffen. Mit den Biokraftstoffen ist der Weg für weitere CO2-Einsparungen frei. Reiner Biodiesel und reines Bioethanol, die nunmehr steuerbegünstigt dem Diesel bzw. dem Ottokraftstoff zugemischt werden können, haben gegenüber konventionellem Diesel- oder Ottokraftstoff einen CO2-Vorteil von ca. 50 Prozent. Bereits seit vielen Jahren ist der bisher meist verwendete Biokraftstoff, Biodiesel, von der Mineral- und Ökosteuer befreit.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch für den umweltfreundlichen Kraftstoff Erdgas einen starken Anreiz zum verstärkten Einsatz geschaffen. Bis 2020 wurde ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt.