Bundesrat kann Pfand auf Saftkartons und Weinflaschen verhindern
Zur Diskussion über ein mögliches Pfand auf Saftkartons und Weinflaschen erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Die geltende Verpackungsverordnung ist das Werk von Angela Merkel. Frau Merkel hat es zu verantworten, dass das Pfand seit April 1998 von der Getränkeart, nicht von der Verpackungsart, abhängig ist.
Die Bundesregierung hat bereits zweimal die Initiative zur Novellierung der Verpackungsverordnung ergriffen, um eine einfachere und verbraucherfreundliche Regelung zu schaffen. Wir wollen, dass die Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Verpackungen begrenzt wird. Ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie der Getränkekarton sollen dauerhaft pfandfrei bleiben, Weinflaschen wegen der besonderen Situation in diesem Marktbereich ebenfalls. Unter meiner Amtsführung hat das Bundesumweltministerium durchgesetzt, dass der Getränkekarton als ökologisch vorteilhaft eingestuft wurde.
Im Februar 2003 hatten sich Bund und Länder über die Eckpunkte einer Novelle der Verpackungsverordnung verständigt. Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht und diese verabredeten Regelungen 1:1 in der Novelle umgesetzt. Diese vom Bundeskabinett beschlossene und vom Bundestag gebilligte Novelle liegt seit September 2003 dem Bundesrat zur Beratung vor. Eine Blockade der unionsgeführten Länder verhindert seitdem eine Entscheidung.
Die Bundesregierung will eine Pfandpflicht auf Saft in Getränkekartons und Weinflachen verhindern. Wenn die Länder das ebenfalls wollen, müssen sie endlich handeln. Die beste Gelegenheit dazu wäre in der Bundesratssitzung am 12. März. Die Länder sind aufgefordert, zu der Verabredung von vor einem Jahr zurückzukehren und die vorliegende Novelle endlich zu verabschieden.