Trittin: neues EU-Chemikalienrecht nicht zerreden

06.02.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 031/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Konstruktiver Ansatz hat sich bewährt

Konstruktiver Ansatz hat sich bewährt

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat davor gewarnt, die Neuregelung der Chemikalienpolitik der Europäischen Union zu zerreden. "Von interessierter Seite werden immer wieder Horrormeldungen lanciert, die in der Sache falsch oder aber längst überholt sind", kritisierte Trittin. So werde etwa immer wieder behauptet, dass 20 bis 40 Prozent der Stoffe aus Kostengründen vom Markt verschwinden würden. "Das ist Panikmache, um ein zentrales Vorhaben des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzes zu diskreditieren", so der Bundesumweltminister.

Das bestehende Chemikalienrecht weist große Schutzlücken, vor allem bei Altstoffen, auf. Das neue einheitliche System zur Registrierung, Bewertung und gegebenenfalls Zulassung von Chemikalien (REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) soll diese Schutzlücken beseitigen und künftig ein geordnetes und verlässliches Chemikalienmanagement auf der Basis solider Kenntnisse ermöglichen. "Bei der Erarbeitung des Systems hat sich die Linie der Bundesregierung, die Reform auf der Grundlage der mit der Chemischen Industrie gemeinsam erarbeiteten Positionen konstruktiv zu fördern, schon jetzt ausgezahlt. Die meisten unserer Punkte sind bereits in die letzte Fassung des Kommissionsentwurfs aufgenommen worden", sagte der Bundesumweltminister.

Für diesen konstruktiven Ansatz steht auch ein kürzlich in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des Umweltbundesamtes durchgeführtes Planspiel zur praktischen Umsetzbarkeit ausgewählter Abläufe, Bewertungsanforderungen und Kommunikationsprozesse der neuen europäischen Chemikalienverordnung. "Hier wurden in kurzer Zeit von den Planspielteilnehmern einvernehmliche Lösungskonzepte für die praktische Umsetzung entwickelt. Das stimmt für das gesamte Reformwerk optimistisch", sagte Trittin. Die erarbeiteten Detailvorschläge zur Einzelausgestaltung der untersuchten Teilaspekte der neuen Verordnung stellen einen konstruktiven Input für den laufenden Rechtsetzungsprozess dar. "Wer allerdings aus der Existenz derartiger Vorschläge schließt, REACH habe den Praxistest nicht bestanden, der hat das ganze Projekt nicht verstanden", so der Bundesumweltminister.

06.02.2004 | Pressemitteilung Nr. 031/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2158
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