Margareta Wolf: Flughafen-Ausbau und Chemiewerk Ticona sind unvereinbar

30.01.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 025/04
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Störfallkommission über Gutachten des TÜV Pfalz hinaus

Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Störfallkommission über Gutachten des TÜV Pfalz hinaus

Zu der heutigen Sitzung einer Arbeitsgruppe der Störfallkommission (AG-SFK) erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Margareta Wolf:

Eine erste Analyse der Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Störfallkommission bestätigt, dass der Betrieb des Chemiewerks Ticona mit der Planung der Nordwestbahn am Flughafen Frankfurt in der heutigen Form nicht vereinbar und ein nicht akzeptables Risiko ist.

Schon in dem Anfang Januar vorgelegten Gutachten sieht der TÜV Pfalz das Risiko für Mitarbeiter der Firma Ticona bei einem Flugzeugabsturz als kritisch an. Die nun heute vorgelegten Empfehlungen der AG-SFK gehen über diese Risikobewertung und das daraus resultierende Votum weit hinaus. Wir erkennen die Bedeutung des Flughafens Frankfurt als Wirtschaftsmittelpunkt für die Region Südhessen. Hier aber geht es um die Frage, ob die Beschäftigten und Anrainer der Ticona einem unvermeidbaren zusätzlichen Risiko ausgesetzt werden, das im Gegensatz zu dem bestehenden Risiko nicht mehr akzeptabel ist.

Sowohl Flughafenbetreibergesellschaft Fraport als auch die hessische Landesregierung müssen erkennen, dass angesichts der nun erfolgten Empfehlungen der AG-SFK ein Verharren auf dem angestrebten Ausbau der Landebahn Nord-West in der jetzigen Form zu einem Bumerang für die hessische Landesregierung, für die Fraport und den Wirtschaftsstandort Südhessen werden kann. Hier geht es um Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei Bevölkerung und ansässiger Wirtschaft.

Die Planung der Landebahn Nordwest würde auch der Zielsetzung des Seveso II - Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft widersprechen, so die Arbeitsgruppe der Störfallkommission.

30.01.2004 | Pressemitteilung Nr. 025/04 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2152
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