Trittin: Niedersachsen lenkt mit unqualifizierten Vorwürfen von eigenen Versäumnissen ab

29.01.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 023/04
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

In scharfer Form hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Äußerungen Niedersachsens wegen der Meldung von Naturschutzgebieten zurückgewiesen. Trittin: "Mit unqualifizierten Angriffen auf das Bundesumweltministerium und unabhängige wissenschaftliche Experten versucht Niedersachsen von seinen eigenen eklatanten Versäumnissen abzulenken. Es ist schon eine Dreistigkeit, wenn das Land, das die gesamte Republik an den Rand von Strafzahlungen von bis zu 750.000 Euro täglich gebracht hat, jetzt den Bund beschimpft."

Alle Länder außer Niedersachsen hatten bei dem Treffen konkrete Nachmeldungen vorgelegt. Allein Niedersachsen bot lediglich ein "Suchkonzept" mit "Kernflächen" an. Deshalb wurde Niedersachsen von der EU-Kommission unmissverständlich aufgefordert, konkret die Flächen zu benennen, die nachgemeldet werden sollen. Die Kommission bescheinigte dem Land, dass es sich deutlich negativ von den übrigen Bundesländern abhebt. Trittin: "Unter Sander ist Niedersachsen zum umweltpolitischen Schlusslicht aller Bundesländer geworden."

Absurd ist der Vorwurf Niedersachsens, die Bundesregierung hätte die Meldung des niedersächsischen Wattenmeeres nicht nach Brüssel weitergeleitet. Die Bundesregierung hat in keinem einzigen Fall eine Gebietsmeldung der Länder zurückgehalten.

Bundesumweltminister Trittin: "Niedersachsen kann sich nicht hinter den anderen Ländern mit teilweise sehr guten Bilanzen verstecken. Das Land wäre gut beraten, anstelle blindwütiger Schuldzuweisungen an Dritte endlich seine Hausaufgaben zu machen. Klar ist, dass Niedersachsen die Verantwortung dafür trägt, wenn die Defizite in den niedersächsischen Meldungen dazu führen sollten, dass die Kommission das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland erneut aufrollt."

Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, für bedrohte Lebensräume und Arten ausreichende Schutzgebiete bereit zu stellen. Diese Gebiete müssen von den Bundesländern ausgewiesen und an die EU-Kommission gemeldet werden. Die Länder, allen voran Niedersachsen, müssen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Bei einem Treffen von Vertretern der EU-Kommission, der Bundesregierung, der Länder sowie unabhängiger wissenschaftlicher Experten wurden vergangene Woche die Absichten der Länder für die erforderlichen Nachmeldungen diskutiert.
Dies war notwendig geworden, weil Deutschland seine Meldeverpflichtungen gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2001 nicht erfüllt hatte. Um ein drohendes Zwangsgeld von bis zu 750.000 Euro täglich zu vermeiden, müssen diese Defizite schnellstmöglich beseitigt werden.

Dank einer Intervention der Bundesregierung verzichtet die EU-Kommission vorläufig auf weitere gerichtliche Schritte in Sachen Gebietsmeldungen. Es wurde ein verbindlicher Zeitplan für die erforderlichen Nachmeldungen vereinbart. Die meisten Länder werden in diesem Jahr ihre Meldungen abschließen, nur Niedersachsen erst im Januar 2005.

29.01.2004 | Pressemitteilung Nr. 023/04 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2150
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