Gemeinsame Pressemitteilung BMU und BMGS
In der Bundesrepublik wird ein flächendeckendes System zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammographie-Screening) aufgebaut. Die ergänzten Richtlinien zur Krebsfrüherkennung enthalten strenge Qualitätsanforderungen nach dem Sozial- und Röntgenrecht. Die neuen Richtlinien und die beschlossenen Eckpunkte zur Ausgestaltung sind jetzt in Kraft getreten. Damit das Programm in die Praxis umgesetzt werden kann, muss die Selbstverwaltung Screening-Einheiten bestimmen, in die die Frauen zur Untersuchung eingeladen werden. Die Länder müssen Zulassungen nach der Röntgenverordnung erteilen. Die Teilnahme am Mammographie-Screening wird allen Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren offen stehen. Die Kosten werden, wie das übrige Krebsfrüherkennungsprogramm auch, von den Krankenversicherungen getragen.
Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Wir haben entscheidende Schritte getan, um die Früherkennung und Behandlung von Brustkrebs in Deutschland zu verbessern. Das vorhandene Früherkennungsprogramm für Frauen ab 20 Jahren wird nun um ein Mammographie-Programm für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren nach den Europäischen Leitlinien ergänzt. Das wird jetzt schrittweise aufgebaut und dann flächendeckend den 10 Millionen Frauen in dieser Altersgruppe angeboten. Die Erkenntnisse aus den Modellprojekten in den Regionen Bremen, Wiesbaden und Weser-Ems sind in die neuen Richtlinien eingeflossen."
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Wir haben einen hohen Qualitätsstandard für das Mammographie-Screening festgelegt. Nur wenn strenge Maßstäbe der Qualitätssicherung für die gesamte Screeningkette gewahrt sind, sind Röntgenreihenuntersuchungen zur Brustkrebs-Früherkennung gerechtfertigt. Jetzt müssen die Länder handeln und die notwendigen Zulassungen erteilen. Dort, wo keine flächendeckenden Krebsregister vorhanden sind, müssen diese möglichst schnell aufgebaut werden, um die Wirksamkeit des Screenings überprüfen zu können. Wir werden im engen Kontakt mit den Ländern dafür sorgen, dass die Qualitätssicherung allen Frauen, die zum Screening eingeladen werden, auch tatsächlich zugute kommt. Die Länder können in ihren Zulassungen auch erforderlichenfalls noch weitere Anforderungen festlegen."
Den neuen Richtlinien für die Brustkrebsfrüherkennung liegen europäische Empfehlungen, die sogenannten EUREF-Leitlinien zugrunde. Dazu gehören u. a. eine voneinander unabhängige Doppelbefundung aller Aufnahmen und hohe Anforderungen an die Kompetenz der Ärzte und medizinischtechnischen Mitarbeiter sowie eine regelmäßige Qualitätskontrolle der Geräte. Die strenge Kontrolle erstreckt sich auch auf das gesamte Programm und die beteiligten Organisationseinheiten. Jeder zum Screening zugelassene Arzt muss ein besonders hohes Maß an Erfahrungen vorweisen. So hat er im Screening die Befundung der Mammographien von 5.000 Frauen pro Jahr nachzuweisen.
Das Mammographie-Screening muss von jedem Bundesland einzeln zugelassen werden. Da im Hinblick auf die mit der Röntgenaufnahme verbundene Strahlenexposition gesunder Frauen ein Screening nur erfolgen darf, wenn dies erkennbar zur deutlichen Verbesserung der Früherkennung beitragen kann, hat sich die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums mit dieser Frage befasst. Die SSK hat in einer Stellungnahme vom Februar 2002 betont, dass bei einem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening dessen zu erwartender Nutzen das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung überwiegt. Das Bundesumweltministerium hat von vornherein darauf hingewirkt, dass die sozialrechtlichen Anforderungen und die strengen röntgenrechtlichen Qualitätsanforderungen in Einklang gebracht werden.
Einen Anspruch auf die Teilnahme am organisierten Mammographie-Screening haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, weil in dieser Altersgruppe am ehesten zu erwarten ist, dass bei Reihenuntersuchungen Karzinome im Frühstadium mit einer qualitätsgesicherten Röntgentechnik erkannt werden können.
In Deutschland erkranken jährlich rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, ca. 17.600 Frauen sterben pro Jahr daran.