Rußfilter steuerlich begünstigen

27.01.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 017/04
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" über angebliche Pläne des Bundesumweltministeriums zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer erklärt das Bundesumweltministerium:

Das von der SZ zitierte Arbeitspapier des Umweltbundesamtes entspricht weder inhaltlich noch zeitlich den Vorstellungen des Bundesumweltministers. Die von der SZ errechneten Mehrbelastungen einzelner Fahrzeugtypen stammen nicht aus dem Geschäftsbereich des BMU und sind falsch berechnet.

1. Es ist Ziel der Bundesregierung, die Schadstoffbelastungen durch den Autoverkehr weiter zu verringern, vor allen Dingen beim Dieselruß und bei den Stickoxiden. Daher hat der Bundesumweltminister bereits im März 2003 die Initiative ergriffen, in der Europäischen Union eine steuerliche Begünstigung für Fahrzeuge mit Dieselrußfilter zu erreichen. Die Umweltminister der Länder haben auf ihrer letzten Konferenz in Hamburg dieses Vorhaben ausdrücklich unterstützt und sich für eine rasche steuerliche Förderung des Rußfilters ausgesprochen.

2. In ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, dass die Kfz-Steuer "gemeinsam mit den Ländern aufkommens-neutral ökologisch weiterentwickelt (CO2 als Bemessungsgrundlage)" wird. Die Bemessung der Kfz-Steuer nach dem Treibstoffverbrauch (statt nach dem Hubraum) ist ökologisch vernünftig. Wer sparsamer fährt, soll auch weniger Steuern zahlen. Dies erleichtert der Automobilindustrie die Erfüllung ihrer Klimaschutzziels, den Flottenverbrauch ihrer Fahrzeuge bis 2008 auf 5,3 l Diesel pro 100 km bzw. 6 l Benzin pro 100 km zu senken.

Das von der SZ im übrigen unzutreffend zitierte Arbeitspapier aus dem Umweltbundesamt verfehlt diese Zielsetzung jedoch: Es entspricht es nicht dem Erfordernis der Aufkommensneutralität. Der Bundesumweltminister hat daher diese Vorlage nicht gebilligt, sondern sie zur Überarbeitung an das Umweltbundesamt zurückgegeben.

27.01.2004 | Pressemitteilung Nr. 017/04 | Luft
https://www.bmuv.de/PM2144
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