Zur Diskussion um die Regeln für den Emissionshandel erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Die Diskussion um die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels nimmt allmählich groteske Züge an. Während das Bundesumweltministerium eine Regelung vorschlägt, die es der Industrie erlaubt, beim Ersatz alter Kraftwerke durch neue Anlagen die weit bemessenen Emissionsrechte der Altanlage in vollem Umfang auf die Neuanlage zu übertragen, will die Kohle-Lobby, dass der Staat Emissionsrechte nach Brennstoff verteilt. Das ist Planwirtschaft. Das Umweltministerium setzt auf Marktwirtschaft.
Der durch eine Neuanlage oder Modernisierung erzielte Effizienzgewinn bleibt nach unserem Vorschlag als Modernisierungsanreiz bei dem Unternehmen. Diese Übertragungsregelung soll unabhängig von der Art des Brennstoffs gelten, der in der neuen Anlage eingesetzt wird - also für Steinkohle, Braunkohle, Öl und Gas in gleicher Weise. Die Gesellschaft gibt so ein Ziel vor. Es bleibt den Unternehmen überlassen, wie sie das Ziel erreichen.
Nur für Investoren, die neu auf den deutschen Markt kommen, also keine Altanlagen ersetzen, soll nach unserem Vorschlag ein ambitionierter Standard gelten. Die kostenlose Zuteilung soll in dem Umfang erfolgen, wie es für ein hocheffizientes, dem Stand der Technik entsprechendes Gas- und Dampfkraftwerk gleicher Kapazität angemessen wäre. Egal welche Technik und welcher Brennstoff eingesetzt wird: Die Emissionen des neuen Kraftwerkes müssen sich an dieser im Markt gängigen und relativ klimaschonenden Technik messen lassen.
Wir wollen eine Übertragungsregelung auf der Basis des Produkts - nicht des Brennstoffs!
Die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in Deutschland wird insgesamt wirtschaftsfreundlich vorgenommen:
Die Emissionszertifikate werden den Anlagen kostenlos zugeteilt. Als Basis dafür dienen die tatsächlichen Emissionen der Jahre 2000 - 2002. Um die deutsche Klimaschutzverpflichtung zu erreichen, wird die Gesamtmenge der Zertifikate bis 2010 schrittweise vermindert; der Umfang dieser Verminderung orientiert sich an der Selbstverpflichtung der Deutschen Wirtschaft zum Klimaschutz.
Eigene Vorleistungen der Unternehmen für den Klimaschutz werden berücksichtigt. Kraft-Wärme-Kopplung wird begünstigt.
Die Bundesregierung hält an ihrer Zusage fest, ihnen keine zusätzlichen Lasten gegenüber ihrer Selbstverpflichtung aufzubürden. Die Deutsche Industrie hat sich 2001 verpflichtet, gegenüber 1998 bis 2010 45 Mio. t CO2 einzusparen, davon allein 20 Mio. t durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. 1998 hatten Industrie und Energiewirtschaft 508 Mio. t CO2 emittiert.
Die Äußerungen der letzten Tage lassen befürchten, dass sich Teile der Industrie von ihren zugesagten Verpflichtungen verabschieden wollen - zu Lasten der Steuerzahler.