Zum 1. Januar 2004 treten die verbesserten Bedingungen für die Vergütung von Sonnenstrom in Kraft. Mit dem sogenannten "Photovoltaik-Vorschaltgesetz" wird ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen. Die noch junge deutsche Solarindustrie, aber auch Handwerk und Investoren, können jetzt nach dem erfolgreichen Jahr 2003 den Erfolgskurs halten.
Die neuen Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen werden. Erzeuger von Solarstrom erhalten zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadenintegrierten Anlagen. Die Unternehmen der Solarbranche können damit von einem weiteren kräftigen Marktwachstum der Photovoltaik ausgehen, der befürchtete "Fadenriss" wird vermieden.
Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfW-Umweltprogramms für gewerbliche Unternehmen weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.
Der weitere Ausbau der Photovoltaik wird außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien für die Photovoltaik unterstützt. Allein im Jahr 2003 hat das Bundesumweltministerium hierfür 27 Millionen Euro eingesetzt. Diese Förderung soll in den kommenden Jahren nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums auf hohem Niveau weitergeführt werden. Ziel ist, Deutschland als Produktionsstandort für die Hightech-Produkte der Photovoltaik zu festigen und weiter auszubauen.