Nach neun Monaten sicherheitsbedingten Anlagenstillstands bestätigt das Bundesumweltministerium den Abschluss notwendiger Sicherheitsnachrüstungen durch die Betreiberfirma RWE. Damit ist der Weg frei für die Wiederinbetriebnahme und die Erzeugung der dem Kraftwerk Biblis A zugestandenen Reststrommenge. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums hatte RWE zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert. Die Bundesaufsicht stellt deshalb durch eine neue verbindliche Regelung klar, dass der Betreiber künftig bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen hat.
Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil erkannt wurde, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren. Dadurch hätte im Falle eines Störfalls das Risiko einer Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial bestanden. Darüber hinaus war das Sieb auch kleiner als die Genehmigung es vorschrieb. Ebenso ergaben die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht wurde das Sieb vergrößert, die Sumpfdecke verstärkt.
Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen hatte das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Es wurden ca. 300 mögliche Abweichungen festgestellt. Aufgrund ihrer Prüfung hat die hessische Atomaufsicht die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Abweichungen bestätigt.
Das Bundesumweltministerium hatte darüber hinaus die hessische Atomaufsicht verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Betreiberin zu prüfen: Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, dass das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstoerfall eines Lecks in der Hauptkuehlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben. Im Ergebnis der Prüfung durch das Bundesumweltministerium ist es erforderlich geworden, RWE explizit dazu zu verpflichten, künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.