EU-Chemikalienrecht kein Innovationshemmnis

19.12.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 241/03
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kommissionsentwurf senkt Belastung der Unternehmen

Kommissionsentwurf senkt Belastung der Unternehmen

Befürchtungen, wonach das neue EU-Chemikalienrecht zu gravierenden Produktionseinbrüchen in der Chemischen Industrie führen könnte, erscheinen nach Auffassung der Bundesregierung immer weniger plausibel. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf enthalte gegenüber Vorentwürfen wesentliche Verbesserungen, die frühere Befürchtungen "weitgehend relativieren", heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dies gelte auch für die Behauptung, das neue Zulassungsverfahren könne wegen der damit verbundenen Kosten zu einem "Innovationshemmnis" werden.

Nach einer von der Kommission veröffentlichten Folgenabschätzungsstudie dürften das neue EU-Chemikalienrecht die Branche rund 2,3 Milliarden Euro, verteilt auf zehn Jahre, kosten. Das sind etwa 0,5 Prozent des Jahresumsatzes der europäischen Chemieindustrie. Dem stünden mögliche Einsparungen im Gesundheitswesen in Höhe von 50 Milliarden Euro über 30 Jahre gegenüber.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Kommission in großem Umfang die deutschen Änderungsvorschläge für eine realistische und praktikable Ausgestaltung der Richtlinie berücksichtigt hat. Soweit dies in Einzelpunkten nicht der Fall ist, was auch für einige wichtige Punkte gilt, die zugunsten des Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzes wirken, wird sich die Bundesregierung in den bevorstehenden Ratsberatungen für entsprechende Verbesserungen einsetzen.

Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit ohne Beeinträchtigung der Schutzziele weitere Verfahrensvereinfachungen möglich sind. Denkbar sind etwa Regelungen zur Verhinderung von Mehrfachregistrierung. Damit würde nicht nur der notwendige Gesamtaufwand erheblich verringert, auch unnötige Mehrfachtierversuche würden vermieden.

19.12.2003 | Pressemitteilung Nr. 241/03 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2118
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