Jürgen Trittin: Emissionshandel leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

17.12.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 237/03
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die gesetzlichen Grundlagen für den Handel mit Rechten zur Emission von Treibhausgasen beschlossen.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die gesetzlichen Grundlagen für den Handel mit Rechten zur Emission von Treibhausgasen beschlossen. Der Emissionshandel soll 2005 EU-weit beginnen. Trittin: "Der Emissionshandel leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung unserer Klimaschutzverpflichtung. Er gibt der Wirtschaft ein effizientes und kostengünstiges Instrument in die Hand, ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Die deutsche Industrie wird zu den Gewinnern zählen und vom Emissionshandel profitieren."

Das Kabinett verabschiedete den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie eine Verordnung, die u.a. den Anwendungsbereich und das Genehmigungsverfahren für die beteiligten Industrieanlagen regelt. Mit dem TEHG und der Verordnung wird die EU-Richtlinie zum Emissionshandel, die seit Oktober in Kraft ist, in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der EU-Lastenteilung verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2010 um insgesamt 21 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Davon sind bereits gut 19 Prozent erbracht.

Der Emissionshandel bezieht in der ersten Phase 2005 bis 2007 nur Kohlendioxid ein. Die erfassten Anlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber am Emissionshandel ab 2005 teilnehmen dürfen. Spätestens ab dann dürfen energieintensive Anlagen CO2 nur noch dann emittieren, wenn sie hierfür eine Genehmigung besitzen und die erforderlichen Emissionszertifikate vorweisen können. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach dem Allokationsplan, der vom Bundesumweltministerium aufgestellt wird. Bundesumweltminister Trittin: "Durch den möglichen Handel mit den Zertifikaten findet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effizientes Handeln." Studien gehen davon aus, dass der Emissionshandel der deutschen Industrie im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie der Selbstverpflichtung zum Klimaschutz eine Kostenentlastung von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr bringen wird.

 

17.12.2003 | Pressemitteilung Nr. 237/03 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2115
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