Angemessene Gebühren für öffentliche Sicherheit
Für den Transport von mit Risiken behafteten und gefährlichen Abfällen aus dem Ausland durch die Bundesrepublik werden künftig zusätzliche Gebühren erhoben. Dies hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Die Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei Transporten von sogenannten notifizierungsbedürftigen Abfällen sieht vor, dass bestimmte Mülltransporte auf ihrem Transit durch Deutschland künftig weitaus häufiger als bislang mit Gebühren belegt werden können.
Aufgrund der Verordnung kann das Umweltbundesamt als zuständige Behörde nunmehr für alle Amtshandlungen im Zusammenhang mit notifizierungsbedürftigen Abfällen Gebühren erheben. Bislang waren beim Transit von Abfällen sogenannte Zustimmungen gebührenfrei.
Zustimmungen machen im Verhältnis zu den bislang gebührenpflichtigen sogenannten Genehmigungen den weitaus größeren Teil der Bearbeitungen aus. Durch die Novelle stehen jetzt die Einnahmen für gefährliche und Risiko-Abfälle in einem angemessenen Verhältnis zu den Dienstleistungen des Umweltbundesamtes.
Finanzielle Auswirkungen hat die Gebührenverordnung aber nur für Abfallexporte aus dem Ausland, die durch Deutschland befördert werden. Die Gebührensätze für Zustimmungen und Genehmigungen richten sich nach Menge, Gefährlichkeit und Risiko der Abfälle.