Verwaltungsgericht Berlin weist Antrag auf Aussetzung der Pfandpflicht zurück
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag des Dosenherstellers Ball Packaging auf Aussetzung der Pfandpflicht zurückgewiesen und damit das Dosenpfand zum wiederholten Male bestätigt. Das Verwaltungsgericht hat dabei in seinem Beschluss von gestern (12. November 2003) ausdrücklich dargelegt, dass das durch die Europäische Kommission eröffnete Vertragsverletzungsverfahren keine Auswirkung auf die Geltung der Pfandpflicht hat. Damit hat die Einweglobby einmal mehr eine Niederlage vor Gericht einzustecken. "Das Dosenpfand ist Realität, es lässt sich nicht vor Gericht wegklagen, es funktioniert in der Praxis und es wird von den Verbrauchern längst akzeptiert", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Das Vorgehen der Kommission gebe keinen Anlass für ein Aussetzen der Pfandpflicht, so das Verwaltungsgericht. Die Verletzung europäischen Rechts durch die Pfandpflicht verneint das Gericht ebenfalls. Die Kammer äußert sogar Zweifel daran, dass die Warenverkehrsfreiheit überhaupt berührt sei. Auf jeden Fall könne sich der in Deutschland ansässige Dosenhersteller hierauf nicht berufen. Im Übrigen sei die Pfandpflicht durch zwingende gemeinschaftsrechtliche Belange des Umweltschutzes gerechtfertigt. Schließlich sieht das Verwaltungsgericht Berlin die Pfandregelung auch in Übereinstimmung mit der Verfassung. Der Dosenhersteller sei keineswegs in seiner Berufsfreiheit verletzt.