Ein vager Kollektiv-Eid bedarf keines Kommentars

13.11.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 214/03
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu heute erhobenen Forderungen aus der Union im Zusammenhang mit einer eidesstattlichen Versicherung von acht Betriebsräten der Einwegindustrie erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Die Behauptung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Bundesumweltminister habe den Bundestag in einer Debatte am 22. Oktober falsch informiert, entbehrt jeder Grundlage und wird in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Der Bundesumweltminister hat seinen Äußerungen in dieser Debatte nichts weiter hinzuzufügen.

Es ist bezeichnend, dass die kollektive eidesstattliche Erklärung, auf die sich acht Betriebsräte einigen konnten, äußerst vage ist. Die Rede ist von einer "sinngemäßen Feststellung" eines nicht näher benannten Betriebsrates. Ein konkreter Vorhalt ist aus dieser eidesstattlichen Versicherung nicht zu erkennen und kann daher auch von Seiten des BMU nicht kommentiert werden.

Hintergrund:
Staatssekretär Baake hatte in einem Gespräch am 26. September, zu dem er Betriebsräte aus der Einwegwirtschaft eingeladen hatte, dargelegt, dass es der gemeinsame Wille von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 1991 bzw. 1998 bei der Beschlussfassung über die Verpackungsverordnung sei, Getränke in Mehrwegverpackungen zu fördern und den Vormarsch umweltbelastender Einwegverpackungen zu stoppen.

Diese Lenkungswirkung des in der Verordnung vorgesehenen Pfandes auf Einwegverpackungen war politisch gewollt. Nicht gewollt waren die Strukturbrüche nach der Einführung des Pfandes am 1.1.2003. Die Versäumnisse des Handels, rechtzeitig kundenfreundliche Rücknahmesysteme für Einwegverpackungen aufzubauen, haben zu einer massiven Auslistung von Getränken in Dosen und Einwegglas geführt. In der Folge kam es zu Kurzarbeit und Entlassungen z.B. bei Dosenherstellern. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der Handel und die Einwegwirtschaft.

Staatssekretär Baake plädierte in dem Gespräch an die Betriebsräte aus der Einwegwirtschaft, sich für den Aufbau von Rücknahmesystemen einzusetzen, weil diese eine Voraussetzung für den Verkauf von Getränken in Einwegverpackungen und damit die Sicherung ihrer Arbeitsplätze seien.

13.11.2003 | Pressemitteilung 214/03 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM2088
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