Sonnenstrom wird ab Januar 2004 besser vergütet

07.11.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 209/03
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin kündigt Vorschaltgesetz für Fotovoltaik an

Trittin kündigt Vorschaltgesetz für Fotovoltaik an

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat ein Vorschaltgesetz speziell für die Fotovoltaik angekündigt. Damit wird die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehene neue, erhöhte Vergütung für Sonnenstrom schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen. "Das auslaufende 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wird damit kompensiert. Die Branche erhält die dringend notwendige Investitionssicherheit und der befürchtete 'Fadenriss' wird vermieden", sagte Trittin heute anlässlich der Inbetriebnahme einer neuen Produktionsstraße für Fotovoltaik-Module bei der Solarworld AG inFreiberg/Sachsen.

Erzeuger von Solarstrom sollen zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung erhalten. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 9,3 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen und zusätzlich um 5 Cent pro Kilowattstunde bei Fassadenanlagen. Mit einer installierten Leistung von rund 400 Megawatt trägt die Fotovoltaik zwar noch einen sehr geringen Beitrag zur bundesdeutschen Stromversorgung bei, sie hat aber von allen erneuerbaren Energien mit die weltweit größten Ausbaupotenziale.

"Mit der Fotovoltaik bauen wir in Deutschland einen neuen Zweig der industriellen Produktion auf", sagte Trittin. Seit 1999 verzeichnet Deutschland in der Photovoltaikbranche jährliche Wachstumsraten von 30 bis 40 Prozent und ist seit dem Jahr 2000 neben Japan weltweit führend in diesem Zweig der erneuerbaren Energien. "Das war keinesfalls absehbar. Kurz bevor wir 1998 die Regierung übernommen haben, hatte der letzte Hersteller von Fotovoltaikanlagen Deutschland verlassen", so der Bundesumweltminister.

Als wirksamstes Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien hat sich Erneuerbare-Energien-Gesetz erwiesen. "Das Modell gewährleistet langfristige Investitionssicherheit und ist, anders als staatliche Subventionen, nicht von der Kassenlage der öffentlichen Haushalte abhängig", so Trittin. Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 6,25 Prozent im Jahr 2000 auf mindestens 12,5 Prozent im Jahr 2010 verdoppeln und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. 2050 sollen erneuerbare Energien die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs stellen.

07.11.2003 | Pressemitteilung Nr. 209/03 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2080
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