Ressorts einigen sich auf Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

05.11.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 205/03
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Gemeinsame Pressemitteilung von BMU und BMWA

Gemeinsame Pressemitteilung von BMU und BMWA

Bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium auf einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Damit wird für die nächsten Jahre der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine sichere Basis gestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen. Dies bedeutet darüber hinaus, dass die internationale Spitzenposition Deutschlands als Hersteller und Betreiber von Anlagen auf diesem Gebiet gefestigt und damit Impulse für Innovationen und Beschäftigung am Energiestandort Deutschland gegeben werden.

Die vereinbarten festen Vergütungssätze für Wind, Biomasse, Fotovoltaik und die übrigen erneuerbaren Energien bilden eine gute Grundlage für zukünftige Investitionen. Zudem wurden die Anforderungen an die Effizienz der Anlagen erhöht. Damit wird ein anspruchsvoller Anreiz zur Senkung der Kosten undErhöhung der Wirkungsgrade gegeben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien mittelfristig zu erreichen, damit sie sich dann am Markt selbst tragen können. Gleichzeitig geht es darum, die Kosten für die Stromverbraucher in Grenzen zu halten.

Die vereinbarte Härtefallregelung erfasst in Zukunft nicht nur Grossunternehmen, sondern begrenzt auch die Kosten für stromintensive mittelständische Unternehmen. Andererseits wird eine Obergrenze für diezusätzliche Belastung der nicht begünstigten Stromverbraucher eingeführt.

Mit der erreichten Einigung ist der Weg frei für die Beteiligung der Länder und Verbände und den Beschluss des Bundeskabinetts. Der Gesetzentwurf kann damit schnell in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.

05.11.2003 | Pressemitteilung Nr. 205/03 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2076
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