Atomkraft ist auch mit EPR ein Auslaufmodell

04.11.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 202/03
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu der Diskussion über den Bau des so genannten European Pressurized Reactor (EPR) erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:

Der so genannte Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) ist ein vergeblicher Versuch der europäischen Atomindustrie, eine ineffiziente, mit hohem Risiko behaftete und daher historisch überholte Form der Energieerzeugung als "Zukunftstechnologie" zu vermarkten. Dabei ändert die publizistische Offensive pro EPR nichts an der Sachlage:

1. Europaweit ist die Atomkraft ein Auslaufmodell: Von den großen Ländern der EU ist Frankreich das einzige Land, das den Neubau von Atomkraftwerken in Erwägung zieht. Italien ist atomkraftfrei, in Spanien werden keine neuen Atomkraftwerke geplant, und selbst in der neuen Energiepolitik Grossbritanniens sind neue AKW nicht vorgesehen. Deutschland befindet sich mit seinem Atomausstieg also in guter Gesellschaft.

2. Der EPR ist ein gewöhnlicher Reaktortyp mit den altbekannten Problemen der Atomstrom-Erzeugung: Auch der EPR birgt ein Betriebsrisiko, das nicht zu verantworten ist. Auch der EPR vergrößert das nirgendwo gelöste Atommüll-Problem. Auch der EPR verursacht ein Proliferationsrisiko. Auch der EPR hat einen vergleichsweise geringen Wirkungsgrad, der weit hinter hocheffizienten Kraftwerken zurückbleibt.

3. Ob der EPR sich rechnet, erscheint in einem europaweit liberalisierten Strommarkt mehr als zweifelhaft.

4. Die Bundesregierung kann deutsche Unternehmen nicht daran hindern, sich im Ausland auf ein Abenteuer mit dem EPR einzulassen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und die möglicherweise damit verbundeneEinbusse an Glaubwürdigkeit in der deutschen Öffentlichkeit müssen diese Unternehmen, vor allem aber ihre Anteilseigner, dann jedoch alleine tragen.

04.11.2003 | Pressemitteilung Nr. 202/03 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2073
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