EU-Gesetzgebungsverfahren zum neuen Chemikalienrecht beginnt

29.10.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 199/03
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
BMU begrüßt Kommissionsbeschluss

BMU begrüßt Kommissionsbeschluss

Die EU-Kommission hat heute nach mehrjährigen Vorbereitungen ihren Entwurf für ein neues EU-Chemikalienrecht vorgelegt. Die sogenannte "REACH-Verordnung" soll ein einheitliches System zur Registrierung, Bewertung und gegebenenfalls Zulassung von Chemikalien schaffen (REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Sie soll die großen Schutzlücken des bestehenden Rechts vor allem im Bereich der Altstoffe beseitigen und künftig ein geordnetes und verlässliches Chemikalienmanagement auf der Basis solider Kenntnisse ermöglichen.

Umweltstaatssekretär Rainer Baake: "Die Entscheidung der Kommission macht den Weg frei für das offizielle Gesetzgebungsverfahren. Seit der im Juni 1999 unter deutscher Präsidentschaft verabschiedeten Aufforderung des Rates an die Kommission, die Mängel des bestehenden Chemikalienrechts zu beseitigen und der heutigen Entscheidung sind mehr als vier Jahre vergangen. Es ist Zeit zu handeln."

Die Kommission hatte im Mai diesen Jahres einen Vorentwurf in das Internet zur Stellungnahme eingestellt, der seitens der Industrie heftig kritisiert wurde. Die Bundesregierung hatte bereits im März 2002 mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) als Vertretern der hauptbetroffenen Industrie eine gemeinsame Position erarbeitet und bei der Kommission eingebracht. Auf der Grundlage dieser Position hatte sie im August 2003 auch den Internet-Entwurfmit den Beteiligten einer gemeinsamen Bewertung unterzogen und auf Defizite sowohl hinsichtlich des erforderlichen Schutzniveaus für Umwelt und Verbraucher als auch der Praktikabilität und der Kosten für die Wirtschaft hingewiesen.

Zu den Forderungen von Bundesregierung, VCI und IG BCE zur Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes gehören zum Beispiel

die Verbesserung der Datenanforderungen bei geringervolumigen Stoffen,
die Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Registrierungen,
die Einbeziehung von bestimmten hochgradig allergieauslösenden oder langfristig
toxischen Stoffen in das Zulassungsregime,
die Bindung von Erleichterungen für Zwischenprodukte an Voraussetzungen, die die kontrollierte Verwendung sicherstellen.

Weitere wichtige Forderungen, über deren Verfolgung innerhalb der Bundesregierung und mit der Industrie Konsens besteht, betreffen das Erfordernis eines Mindestdatensatzes auch für Zwischenprodukte und einekonsequente Regelung zur Vermeidung doppelter Tierversuche. "Chemical Safety Reports", die eine auf die Verwendungen bezogene Risikobewertung des Stoffes enthalten, sollten für alle registrierpflichtigen Stoffe verlangt werden.

Baake forderte die Chemische Industrie auf, im weiteren Rechtsetzungsverfahren zu den erzielten Vereinbarungen zu stehen. Die Bundesregierung könne sich auf europäischer Ebene nur glaubwürdig für eineunbürokratische und für die Wirtschaft praktikable Regelung einsetzen, wenn das Schutzniveau für Mensch und Umwelt nicht in Frage gestellt werde.

29.10.2003 | Pressemitteilung Nr. 199/03 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2070
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