Trittin: Kommission stellt Pfand nicht in Frage

21.10.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 193/03
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Importe von Mineralwasser seit Einführung der Pfandpflicht um mehr als 10 Prozent gestiegen

Importe von Mineralwasser seit Einführung der Pfandpflicht um mehr als 10 Prozent gestiegen

Zur Einleitung einer förmlichen Befragung zum Dosenpfand in Deutschland durch die EU-Kommission erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Ich begrüße die Bereitschaft von Kommissar Bolkestein, die strittigen Fragen in direkter Zusammenarbeit mit der Bundesregierung rasch und ohne Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs klären zu wollen. Ich sehe den Fragen und Änderungsvorschlägen der Kommission mit großem Interesse entgegen.

Ich nehme mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Kommission die Zulässigkeit des Pfands auf Einweggetränkeverpackungen nicht in Frage stellt, sondern ausdrücklich unterstreicht. Damit ist allen Spekulationen über eine EU-Widrigkeit der seit 1991 geltenden deutschen Pfandpflicht eine Absage erteilt.

Die Befürchtungen der Kommission hinsichtlich einer Benachteiligung ausländischer Getränkeanbieter in Deutschland sind widerlegt. So stieg der Absatz der importierten Mineralwässer in den vergangenen Monaten seit der Einführung des Dosenpfands um mehr als 10 Prozent. Erst jüngst hat eine große Discounterkette entschieden, künftig nur noch Bier in Einweg aus Belgien anzubieten.

Bemerkenswert an der heutigen Erklärung der Kommission ist, dass sie nicht nur einige juristische Details der deutschen Verpackungsverordnung beanstandet, sondern auch deutliche Kritik am Verhalten großer Handelskonzerne äußert. Diese Unternehmen würden sowohl den Wortlaut der Verpackungsverordnung als auch ihre marktbeherrschende Stellung dazu missbrauchen, um Lieferanten durch willkürliche Ein- und Auslistung unter Druck zu setzen.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Kommission so genannte "Insellösungen" in Deutschland beanstandet, obwohl es seit Jahren vergleichbare Regelungen in Spanien und Portugal gibt, die bisher unbeanstandet blieben, obwohl sie sehr viel restriktiver sind als die Insellösungen hierzulande. Hier wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen."

21.10.2003 | Pressemitteilung Nr. 193/03 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM2064
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