Arbeitsteilung zwischen Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz hat sich bewährt

21.10.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 192/03
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin lehnt Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab

Trittin lehnt Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab

Zu einer heute durch Presseberichte veröffentlichten Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) zu einer Behörde zusammenzuführen, erklärt derSprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

Die Errichtung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) basieren auf politischen Entscheidungen des Gesetzgebers. Der Bundesumweltminister sieht keinerlei Anlass, diese Entscheidungen in Frage zu stellen.

Die gesetzlich festgelegte Arbeitsteilung zwischen UBA und BfN ist sinnvoll und hat sich bewährt. Zudem ist nicht erkennbar, dass eine Zusammenlegung der beiden Ämter zu einer Kostenersparnis führen würde. Zu befürchten wäre vielmehr, dass dadurch zusätzliche Kosten entstünden.

21.10.2003 | Pressemitteilung Nr. 192/03 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2063
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