Abwasseruntersuchungen künftig durch Fischei-Test
Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird der bisher übliche Fischtest bei Abwasseruntersuchungen abgeschafft und durch ein tierschutzgerechtes Verfahren ersetzt. Bislang wurde zur Bestimmung der Qualität von Abwasser eine hohe Anzahl der kleinen Fischart Goldorfe dem Abwasser ausgesetzt. Dabei sind stets zahlreiche Versuchstiere verendet.
Das Bundesumweltministerium hatte sich über viele Jahre dafür eingesetzt, dass der sogenannte Goldorfen-Fischtest durch ein tierschutzgerechtes Verfahren abgelöst wird. Mit dem Fischei-Test wird nun ein Untersuchungsverfahren eingeführt, das bei gleicher Aussagekraft den Forderungen an einen anspruchsvollen Tier- und Umweltschutz gerecht wird.
Durch die Einführung des neuen Fischei-Testes können die bisherigen Untersuchungen mit rund 40.000 bis 50.000 Fischen pro Jahr vollständig entfallen. Hierzu sollen das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und die Abwasserverordnung (AbwV) geändert werden.
Das Bundesumweltministerium hat jetzt entsprechende Entwürfe den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt.
Fischtests sind bislang nötig, um unerwünschte biologische Wirkungen im Abwasser erfassen zu können, die grundsätzlich nicht mit chemisch-physikalischen Messmethoden feststellbar sind. Zum Schutz der Organismen im Gewässer werden daher biologische Testverfahren eingesetzt. Das erste angewandte Verfahren war der Fischtest mit der Goldorfe, der in den 60-er und 70-er Jahren wegen der häufig auftretenden Fischsterben in den Oberflächengewässern eingesetzt wurde. Der bisher unvermeidliche Goldorfen-Fischtest kann nun vollständig durch den Fischei-Test ersetzt werden.
Auch andere Überwachungsverfahren sollen aktualisiert werden. So soll die Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) durch das TOC-Verfahren (Total Organic Carbon) ersetzt werden, das erheblich kleinere Arbeitsschutzrisiken aufweist und weitestgehend ohne Einsatz problematischer Testchemikalien durchgeführt wird.