Kabinett billigt Internationales Maas-Übereinkommen
Die Bundesregierung hat heute dem Gesetzentwurf zum Internationalen Maas-Übereinkommen zugestimmt. Damit ist jetzt das neue Vertragsgesetz zum multinationalen Schutz der Maas auf den Weg gebracht, nachdem die Vertragspartner im Dezember vergangenen Jahres zunächst das Übereinkommen gezeichnet hatten.
Der Vertragsentwurf umfasst das europaweit erste wasserwirtschaftliche Übereinkommen, das die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie vollständig berücksichtigt und somit eine enge Koordinierung im gesamten Flussgebiet der Maas ermöglicht. Ziele der Zusammenarbeit sind neben der Umsetzung der Richtlinie die Vorsorge und der Schutz vor Hochwasser, die gemeinsame Bekämpfung unfallbedingter Verunreinigungen, die Erstellung von Aktionsprogrammen und Tätigkeitsberichten sowie der Austausch von Informationen.
Da das Internationale Maasübereinkommen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen darstellt, kommt dem Vertragsentwurf aus Sicht der Bundesregierung eine besondere Bedeutung für die künftige internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Maas zu. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die deutsche Seite ausgearbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt.
Das Internationale Maasübereinkommen löst das bisherige Vertragswerk zum Schutz des Flusses aus dem Jahr 1994 ab, an dem Deutschland nicht beteiligt gewesen war. Neben Deutschland werden Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg sowie die belgischen Regionen Wallonien, Flandern und Brüssel-Stadt Vertragsparteien sein. Sitz des Sekretariats der Maas-Kommission ist Lüttich.