Gutachten zur Rolle großer Wasserkraftwerke
Vor dem Hintergrund der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterstreicht ein im Auftrag des BMU erarbeitetes Gutachten die Bedeutung großer Wasserkraftwerke für die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien. Die im Auftrag des Bundesumweltministeriums von der Stuttgarter Unternehmensberatung Fichtner erstellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch Ausbau und Modernisierung alter Wasserkraftwerke in den nächsten zehn Jahren ein zusätzliches Stromerzeugungspotenzial von rund 1 TWh (1 Mrd. kWh) pro Jahr erschlossen werden könnte. Dies entspräche der Versorgung von etwa 300.000 Haushalten mit Elektrizität.
Bei der Förderung im Rahmen der bisher gültigen Fassung des EEG werden lediglich Wasserkraftwerke mit einer installierten Anlagenleistung von bis zu 5 MW berücksichtigt. Allerdings gibt es auch oberhalb dieser Grenze ein beträchtliches Potenzial, um die Leistung der Anlagen zu erhöhen. Dies kann durch Erweiterung und Modernisierung bestehender Anlagen, aber auch durch Neubau von Anlagen am alten Standort geschehen. Das Gutachten empfiehlt, künftig die durch Erweiterung oder Ersatz großer Wasserkraftwerke erzielte Mehrleistung gegenüber dem Altzustand in die Vergütung durch das EEG einzubeziehen. Bei einer Modernisierung sei dies nicht erforderlich.