Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz

10.09.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 157/03
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Im Bundesumweltministerium in Bonn hat heute die Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz begonnen, zu der über 60 Verbände eingeladen sind. Neben den Umweltverbänden, der Industrie und der Landwirtschaft sind weitere Organisationen der Gewässernutzer, beispielsweise der Fischereiwirtschaft oder der Binnenschifffahrt eingeladen. Morgen werden die Länder und übermorgen die kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf angehört.

Das Hochwasserschutzgesetz basiert auf dem nach der Flutkatastrophe an der Elbe vor einem Jahr verabschiedeten 5-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Ziel ist, den Flüssen mehr Raum zu geben und die zutage getretenen Regelungs- und Vollzugsdefizite abzubauen. Hierfür ist das geplante Hochwasserschutzgesetz die wichtigste Maßnahme. In dem Gesetzentwurf werden in einem sogenannten Artikelgesetz die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes den heutigen Erfordernissen einer wirksamen Hochwasservorsorge angepasst. Geändert werden sollen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG).

Überschwemmungsgebiete sollen künftig bundeseinheitlich auf Basis eines 100-jährlichen Hochwassers festgelegt werden. Daneben wird eine zweite Kategorie der "überschwemmungsgefährdeten Gebiete" eingeführt und unter Schutz gestellt. Das sind Flächen, die etwa bei Deichbrüchen überflutet werden. Das Gesetz verpflichtet zudem die Länder, Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdete Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen. In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Auch die Landwirtschaft muss sich umorientieren. Ackerbau im Überschwemmungsgebiet erhöht insbesondere die Erosionsgefahr und damit den Eintrag von Schadstoffen. Er ist deshalb bis Ende des Jahres 2012 weitgehend einzustellen.

Das Bundesumweltministerium wird die Stellungnahmen der Länder und Verbände auswerten. Abstriche an den Vorgaben für einen anspruchsvollen und effektiven vorbeugenden Hochwasserschutz wird es allerdings nicht geben.

10.09.2003 | Pressemitteilung 157/03 | Binnengewässer
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