Hochwasserschutzgesetz
Fast genau ein Jahr nach der verheerenden Flutkatastrophe an der Elbe hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorgelegt. "Wir werden den Flüssen wieder mehr Raum geben. Sonst nehmen sie sich ihn einfach", sagte der Bundesumweltminister. Es müsse Schluss damit sein, dass Wohngebiete, Industrieanlagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dass dadurch erneut Milliardenschäden bei der nächsten Flutwelle programmiert werden, so Trittin weiter. Der Gesetzentwurf wurde gestern den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeschickt.
Grundlage des Gesetzentwurfs ist das im unmittelbaren Anschluss an die Flutkatastrophe von der Bundesregierung am 15. September 2002 verabschiedete 5-Punkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. "Wir wollten wirksamere Strategien zur Bekämpfung der Hochwassergefahren entwickeln. Hierfür ist das vorgelegte Hochwasserschutzgesetz die wichtigste Maßnahme", sagte Trittin. Konzeptionell sollen in einem sogenannten Artikelgesetz die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes im Hinblick auf eine wirksame Hochwasservorsorge angepasst werden. Geändert werden sollen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG).
Zukünftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, ein sogenanntes "100-jährliche Hochwasser" für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zugrunde zu legen. Die Länder erhalten für die Festsetzung eine Frist von fünf Jahren. Es wird eine zweite Kategorie der "überschwemmungsgefährdeten" Gebiete eingeführt und unter Schutz gestellt. Das sind zum Beispiel Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet werden. "Die Vielzahl der Deichbrüche bei Elbe und Mulde hat gezeigt, dass Deiche und Mauern keine absolute Sicherheit bieten", sagte Trittin. Das Gesetz verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen.
In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. "Da werden Manche noch vernehmlich maulen. Aber wir müssen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre endlich Lehren ziehen und nicht nur drüber reden", betonte der Bundesumweltminister. Knapp ein Jahr nach der großen Flut seien Städte und Gemeinden teilweise schon wieder dabei, neue Baugebiete in den Flussauen zu planen.
Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung muss sich künftig an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Er ist in den gefährdeten Gebieten bis Ende des Jahres 2012 einzustellen. "Ackerbau im Überschwemmungsgebiet erhöht insbesondere die Gefahr der Auswaschung und damit den Eintrag von Schadstoffen bei Hochwasser", erläuterte Trittin. Man wolle den Bauern nichts Böses, aber Grünlandnutzung habe im Überschwemmungsgebiet erste Priorität, so der Bundesumweltminister weiter.
In das Wasserhaushaltsgesetz wird eine Pflicht für jeden Einzelnen eingeführt, mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. "Rechenzentren beispielsweise gehören in Überschwemmungsgebieten nicht in den Keller", sagte der Bundesumweltminister. Auch Ölheizungen sind in Überschwemmungsgebieten künftig verboten und gegebenenfalls nachzurüsten. Die Bundesländer werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen und international abzustimmen. Sie müssen darüber hinaus Retentionsräume schaffen, in die das Hochwasser ausweichen kann, Deiche verlegen, Niederschlagswasser zurückhalten, Auen erhalten und wieder herzustellen.
Die Unterhaltung sowie Ausbau und Neubau von Flüssen und Kanälen müssen künftig hochwasserneutral durchgeführt werden. Und der Deutsche Wetterdienst soll stärker in den vorbeugenden Hochwasserschutz eingebunden werden, damit die Hilfsdienste und die Bürger künftig mehr Zeit haben, Hauseingänge abzudichten, Keller und Wohnungen auszuräumen.
"Dieses Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spürbare Einschränkungen", sagte Trittin. Alles andere würde aber Bedeuten, den Menschen weiterhin Sand in die Augen zu streuen und eine Sicherheit vorzugaukeln, die heutzutage niemand mehr garantieren könne. "Wer heute noch im Überschwemmungsgebiet bauen will, der hat nichts gelernt und der kann nicht mehr erwarten, dass diese Gesellschaft im Schadensfall noch einmal einspringt" betonte der Bundesumweltminister.
Hinweis: Den Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu, Tel. 01888-305-2010.