Ehemalige innerdeutsche Grenze soll Vorbild für vernetzten europäischen Naturschutz werden
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Bundesländer aufgefordert, ihren Beitrag zum Aufbau eines vernetzten Naturschutzgebietes im Bereich des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens zu leisten. "Das so genannte Grüne Band, das sich von der Ostsee bis zum Erzgebirge zieht, ist ein noch weitgehend intakter Biotopverbund. Ich bedauere, dass diese ökologisch wertvollen Flächen noch nicht vollständig unter Naturschutz gestellt wurden", sagte Trittin heute bei einer internationalen Tagung in Bonn. Auf der eintägigen Veranstaltung, die aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stattfindet, beraten Naturschutzexperten aus mehreren europäischen Ländern über Perspektiven für das Gebiet der ehemaligen Sperrzone. Prominentester Teilnehmer neben dem Bundesumweltminister ist der frühere sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow, der in seiner Eigenschaft als Präsident der Umweltorganisation "Green Cross International" nach Bonn gekommen ist.
Trittin sagte, der Bund habe seinerseits Hindernisse für die Unterschutzstellung des Grünen Bandes aus dem Weg geräumt. Zum einen habe das Bundesumweltministerium die Schutzwürdigkeit der Flächen fachlich fundiert. Eine bereits 2001 vom BMU in Auftrag gegebene naturschutzfachliche Bestandsaufnahme hatte das hohe ökologische Potenzial der Flächen belegt. 85% des Grünen Bands gelten als bislang nicht oder wenig beeinträchtigt, 160 gefährdete Arten sind dort nachgewiesen.
Zum anderen habe der Bund mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002 eine wichtige Grundlage für die Unterschutzstellung geschaffen, sagte Trittin. So sei die früher generell geltende Entschädigungspflicht auch bei schlechter fachlicher Praxis der Landwirte gestrichen worden. "Es gibt also keinen Grund mehr, den Beschluss der 58. Umweltministerkonferenz von Juni 2002 nicht in die Tat umzusetzen. Vielmehr sind die Länder in der Pflicht, umfassend unter Schutz zu stellen", so der Bundesumweltminister. Dies gelte vor allem für die Schutzgebiete nach der europäischen Naturschutzrichtlinie FFH, bei denen es nach wie vor große Versäumnisse auf Seiten der Bundesländer gebe. So sei von einigen Ländern der fest zu gesagte letzte Termin für die vollständige Vorlage der beabsichtigten Nachmeldung von FFH- und Vogelschutzgebieten erneut in Frage gestellt worden, obwohl der Bundesrepublik hier ein Zwangsgeld drohe. Nachdem Deutschland bereits im September 2001 eine Klage der EU beim Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie infolge unzureichender Meldungen durch die Länder verloren hatte, drohe nun ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren, weil die Länder die gemeldete Gebietsliste nicht zeitig umsetzten.
"Ich erwarte, dass die Bundesländer bei der Ausweisung von Schutzgebieten und der Beachtung Europäischen Rechts aufhören, toter Mann zu spielen", sagte Trittin. "Dies ist eine der Voraussetzungen für ein europäisches Grünes Band."
Trittin verwies darauf, dass die Bundesregierung den Ländern die Ausweisung von Schutzgebieten im Grünen Band erheblich erleichtere. "Ich freue mich, dass der Bundesfinanzminister jetzt grundsätzlich bereit ist, meinem bereits vor drei Jahren geäußerten Wunsch zu folgen, den Ländern Flächen, die dem Mauergrundstücksgesetz unterfallen, unentgeltlich zu übertragen, sobald vorliegende Rückübertragungsansprüche geklärt sind. Die Länder hätten dann nicht mal mehr Ärger mit dem Eigentümer - der sind sie dann selber. Ich hoffe, dass die Länder diese Chance zur Erhaltung des Grünen Bands nutzen. Auf den Bund werden sie nicht mehr weisen können - denn wir haben und hatten noch nie etwas vom Verkauf dieser Flächen."