In der Europäischen Union ist ein Verkaufsverbot für eine Reihe gesundheitsgefährdender Stoffe in Kraft getreten. Das Verbot gilt für insgesamt 65 Substanzen und Zubereitungen, die Krebs erzeugen, das menschliche Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Mit dem Inkrafttreten zweier EU-Richtlinien werden der Gesundheits- und Verbraucherschutz verbessert sowie die Chemikaliensicherheit erhöht. Mit der am 25. Juni erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gelten die Richtlinien in der Bundesrepublik unmittelbar.
Zu den verbotenen Stoffen zählen u.a. einige Azofarbstoffe, die in Spezialfarben, Druckfarben und Lacken vorkommen, bestimmte Weichmacher sowie gesundheitsgefährdende Komponenten in Klebstoffen. Die Abgabe an gewerbliche Verbraucher, die eine sichere Verwendung dieser Chemikalien gewährleisten können, ist weiterhin zulässig. Vom Verbot ausgenommen sind derzeit auch noch Erzeugnisse, die diese gefährlichen Stoffe enthalten. Eine Regelung für derartige Erzeugnisse soll jedoch in der EU-Chemikalien-Verordnung (REACH-Verordnung) festgelegt werden, die im Entwurf vorliegt. Diese Verordnung wird die Rechtsgrundlage sein, um europaweit auch Erzeugnisse vom Markt zu nehmen, die gefährliche Stoffe freisetzen und die menschliche Gesundheit zu schädigen vermögen.