Deutsch-russisches Abkommen zur Lieferung von hoch angereichertem Uran gekündigt

16.06.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 102/03
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Deutschland hat das deutsch-russische Abkommen zur Lieferung von hoch angereichertem Uran (HEU) für die Brennelemente des Forschungsreaktors München II gekündigt. Damit läuft das Lieferabkommen im Jahr 2008 aus.

Eine Fortsetzung der Lieferung dieses atomwaffenfähigen Kernbrennstoffs war entbehrlich geworden, da die vor kurzem erteilte 3. Teilgenehmigung eine Umrüstung des Reaktors bis Ende 2010 auf Brennelemente mit einem abgesenkten Gehalt an spaltbarem Uran festschreibt. Die Brennstoffversorgung des Forschungsreaktors bis zum Umrüstungszeitpunkt bleibt von der Kündigung unbeeinträchtigt.

Nach der Umrüstung wird der Reaktor mit Uran betrieben, das für den Bau von Atomwaffen uninteressant ist. Damit nimmt Deutschland - auch bei den Forschungsreaktoren - seine internationale Verpflichtung wahr, sich aktiv an den weltweiten Bemühungen zu beteiligen, den Handel, die Nutzung und damit auch die Verbreitung von atomwaffenfähigem Material einzudämmen.

16.06.2003 | Pressemitteilung 102/03 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1964
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