Die Gegner des Dosenpfandes sind erneut vor Gericht gescheitert. Ein Eilantrag von Unternehmen der REWE Zentral AG u.a. Handelsunternehmen gegen die Pfandpflicht ist vom OVG Berlin abgelehnt worden. Das Gericht wies damit letztinstanzlich die Beschwerde der Unternehmen gegen die Anfang Oktober getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Das VG hatte es bereits abgelehnt, den Antragstellern einstweiligen Rechtschutz zu gewähren. Ziel der Anträge war es, die Einführung der Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 zu verhindern.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung. Trittin: "Wiederholt ist vor Gericht die Position der Bundesregierung bestätigt worden. Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Versuche der Einwegseite, das Dosenpfand auf gerichtlichem Wege zu verhindern, aussichtslos sind. Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Erkenntnis bei allen Wirtschaftsbeteiligten durchsetzen würde. Denn die Pfandpflicht gilt ab 1.1.2003."