Risiken richtig bewerten - mehr Transparenz im Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken

06.06.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 096/03
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bericht der Risikokommission beschreibt neue Ansätze im gesundheitlichen Umweltschutz

Bericht der Risikokommission beschreibt neue Ansätze im gesundheitlichen Umweltschutz

Die im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit eingerichtete Risikokommission hat heute in Berlin nach zweieinhalbjähriger Tätigkeit ihren Abschlussbericht übergeben. Die Kommission empfiehlt darin neue Ansätze zu Verfahren der Risikoregulierung im Bereich des gesundheitlichen Umweltschutzes.

"Die Politik kann keine risikofreie Gesellschaft schaffen. Was wir aber leisten können, ist mit Risiken besser umzugehen. Das heißt, wir müssen Risiken früher erkennen, nachvollziehbar bewerten und einheitliche, vergleichbare Standards setzen. Die Risikokommission legt mit ihrem Bericht neue Ansätze im gesundheitlichen Umweltschutz vor," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst bei der Entgegennahme des Berichts.

"Es gilt nun, die einzelnen Vorschläge der Kommission zu prüfen. Es soll künftig nachvollziehbar sein, warum Standards so und nicht anders festlegt werden, dabei soll die Öffentlichkeit stärker als in der Vergangenheit in diesen Prozess eingebunden werden. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvoll handelnden und abwägenden Gesellschaft, die der Vorsorge einen zentralen Stellenwert einräumt," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Marion Caspers-Merk.

In Deutschland existieren derzeit mehr als 10.000 Standards im umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Beispiele sind die Grenzwerte für Lärm, Chemikalien und Strahlung, Richtwerte für die Innenraumluft bis hin zu Selbstverpflichtungen wie etwa im Mobilfunk. Diese entstehen bisher in komplizierten und oft nicht transparenten Verfahren.

Zu den zentralen Empfehlungen der Risikokommission gehört es diese Verfahren in den Bereichen von Risikoabschätzung und Risikomanagement durch verbindliche Leitlinien zu harmonisieren. Dabei sollen insbesondere Verfahrensabläufe und Ergebnisse öffentlich dokumentiert und Entscheidungen begründet werden. Wissenschaftliche Risikoabschätzung sollte so verständlich und transparent gestaltet werden, dass sie auch von Nichtfachleuten nachvollzogen werden kann. Entsprechend sollte Risikokommunikation ein eigenständiges Arbeitsfeld in Verwaltungen werden.

06.06.2003 | Pressemitteilung 096/03 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM1958
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