Zu der Entscheidung der Lenkungsgruppe aus Industrie und Handel, die Einführung des bundesweiten Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen zu stoppen, erklärt das Bundesumweltministerium:
Mit dieser Entscheidung brechen Handel und Industrie ihre verbindliche Zusage vom 20.12.2002, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundesweites Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen aufzubauen. Dieses Vorgehen weckt Zweifel an der Zuverlässigkeit solcher Zusagen.
Im Gegenzug hatte sich das Bundesumweltministerium bei den Vollzugsbehörden der Länder dafür eingesetzt, für die Übergangszeit bis zum 1.10.2002 den eingeschränkten Vollzug der Pfandpflicht zu dulden. Danach tolerieren die Behörden, dass das Pfand zur Zeit nur beim Endverbraucher erhoben wird, nicht aber auf jeder Stufe des Zwischenhandels, wie es die geltende Verpackungsverordnung vorsieht. Außerdem wird hingenommen, dass das Pfand nur dort erstattet wird, wo die Getränkeverpackung zuvor erworben wurde.
Mit der einseitigen Aufkündigung dieser Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Getränkebranche ist die Voraussetzung für diese Duldung entfallen.
Die Begründung für die heutige Entscheidung von Handel und Industrie ist nicht nachvollziehbar. Der Verweis auf eine "nicht bestehende Planungs- und Rechtssicherheit" ist unredlich, die Berufung auf eine Intervention der EU-Kommission sachlich falsch. Die EU-Kommission bemängelt in einem Schreiben vom 15.5.2003 keineswegs die Pfandpflicht als solche, sondern kritisiert den gegenwärtig eingeschränkten Vollzug der Pfandpflicht als wettbewerbswidrig. Sie dringt daher auf eine rasche Beendigung dieses Zustandes.