Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung im Umweltbereich europaweit

22.05.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 083/03
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Die verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit im Umweltbereich europaweit ist Anliegen zweier Protokolle, die seitens Deutschlands auf der in Kiev stattfindenden 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) unterzeichnet wurden.

Beide Protokolle tragen zum weiteren Demokratisierungsprozess und zur Stärkung des Umweltbewusstseins in den Mitgliedsstaaten der UN-ECE bei. "Der Zugang zu Informationen wird erleichtert, Vorgänge und Entscheidungen im Bereich der Umwelt werden nachvollziehbarer, und die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger werden vertieft. Zukünftig können die Bürgerinnen und Bürger in den Staaten der UN-ECE sich aktiv an planerischen und damit politikgestaltenden Entscheidungen ihrer Behörden beteiligen. Wir sind zuversichtlich dass dies zu mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse führen wird.", sagte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst.

Mit dem Aufbau eines nationalen Schadstofffreisetzungsregisters (Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) wird den Bürgerinnen und Bürgern ein direkter Zugriff auf mögliche Umweltbeeinträchtigungen durch Industrieunternehmen, zum Beispiel in ihrer Nachbarschaft ermöglicht. Dieses Protokoll bildet die Grundlage für eine jährliche Berichtserstattung der Emissionsdaten (Luft, Wasser, Boden) sowie über das Abfallaufkommen von Unternehmensstandorten. Die Daten werden in einem nationalen Register zusammengefasst und der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht.

Das Protokoll über die strategische Umweltprüfung (Strategic Environmental Assessment -- SEA) trägt dazu bei, dass planerische Entscheidungen wie Verkehrs- oder Bebauungsplanungen, die einen Rahmen für spätere Genehmigungsentscheidungen setzen, auf ihre Umweltauswirkungen untersucht werden. Hierbei werden Öffentlichkeit und Behörden gemeinsam mitwirken.

Beide Protokolle treten in Kraft, sobald sie von 16 Staaten ratifiziert wurden.

22.05.2003 | Pressemitteilung 083/03 | Europa
https://www.bmuv.de/PM1951
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