Atomausstiegsgesetz nimmt letzte Hürde

01.02.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 017/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesrat schließt Beratungen ab - Weg für Energiewende frei

Bundesrat schließt Beratungen ab - Weg für Energiewende frei

Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Entwurf zur Novellierung des Atomgesetzes abschließend beraten. Damit ist der Weg für das In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes frei. Die CDU-geführten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen scheiterten mit ihrem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. An die Adresse der Oppositionsparteien gerichtet, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit diesen Anträgen dokumentieren Sie in dankenswerter Klarheit, zwischen welchen Alternativen sich die Wählerinnen und Wähler am 22. September dieses Jahres zu entscheiden haben: Wollen wir eine sichere Energieversorgung ohne Atom oder mit Herrn Stoiber zurück in die Plutoniumwirtschaft?"

Mit der Novelle wird die im Sommer des vergangenen Jahres unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich abgesichert. "Mit dem heutigen Tag hat die Bundesregierung eines ihrer zentralen umweltpolitischen Vorhaben rechtsverbindlich umgesetzt. Der Atomausstieg ist Eckstein der von Rot-Grün eingeleiteten Energiewende hin zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung." Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen AKW und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.

Das neue Atomausstiegsgesetz, das an die Stelle des Atomförderungsgesetzes von 1959 tritt, war bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Vorausgegangen war eine Anhörung der beteiligten Verbände und der Bundesländer, die zu zahlreichen Detailänderungen und Ergänzungen in dem Entwurf führten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin betonte, dass die mit der Atomenergie verbundenen Risiken allenfalls noch für eine begrenzte Dauer hinnehmbar seien. Deshalb werde die bisher unbefristete Laufzeit der AKW mit dem neuen Atomgesetz befristet.

Der Ausstieg aus der Atomenergie sei auch der beste Weg, Sicherheit zu schaffen, erklärte Trittin vor dem Hintergrund der Anschläge vom 11. September. Jürgen Trittin: "Kein anderes Land steigt aus der Atomenergie so schnell aus wie wir. Während woanders die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf 60 Jahre ausgedehnt werden sollen, betragen die durchschnittlichen Laufzeiten der deutschen AKW von heute an noch 12 Jahre."

Die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen hatten am 14. Juni 2000 die geordnete Beendigung der Atomenergienutzung vereinbart. Darin respektieren die Unternehmen die Entscheidung der Bundesregierung, die Risiken der Atomenergie neu zu bewerten. Die Bundesregierung sagt der Industrie zu, bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb zu gewährleisten - vorausgesetzt, die Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes werden eingehalten.

Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine noch maximal zu produzierende Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen EON angekündigt, das AKW Stade vor Ablauf der Betriebsgenehmigung 2003 vom Netz zu nehmen. Neue Atomkraftwerke dürfen nicht mehr genehmigt werden, der bisherige Förderzweck der Atomenergie entfällt.

Mit der Pflicht für die AKW-Betreiber, standortnahe Zwischenlager zu errichten, werden die Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern gerechter verteilt und die zentralen Zwischenlagerstandorte Gorleben und Ahaus erheblich entlastet. Die Einrichtung von Zwischenlagern und das Verbot von Transporten in die Wiederaufarbeitung im Ausland ab Juli 2005 werden zu einer drastischen Reduzierung von Atomtransporten führen. Es wird zu einer faktischen Beschränkung der Atomtransporte auf die Rückführung deutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitung kommen. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, den im Ausland lagernden Atommüll zurückzunehmen.

Zu der Ankündigung des Kanzlerkandidaten der Union, den Atomausstieg rückgängig machen zu wollen, erklärte Jürgen Trittin: "Das generelle Risiko der Atomkraftnutzung bliebe auf unbestimmte Zeit bestehen, wenn die Begrenzung der Restlaufzeit wieder entfallen würde. Die Nutzung der Atomkraft ist mit Risiken verbunden, deren Folgen im Falle eines Unfalls unabsehbar sind."

Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass mit einem "Wiedereinstieg" in die Atomenergie auch das Ende der Energiewende verbunden sei: "Die Energiewende wird zeigen, dass eine große Industrienation ohne Atomstrom prosperieren kann - insbesondere, wenn sie ihre Spitzenstellung beim Klimaschutz ausbauen will. Wir wollen den Aufbruch in die energiepolitische Zukunft. Wir machen Energiepolitik aus einem Guss. Erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Atomausstieg sind die Ecksteine einer verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Energiepolitik," betonte Trittin.

01.02.2002 | Pressemitteilung 017/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1936
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.