Offshore-Windpark Butendiek ist naturverträglich

07.05.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 066/03
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu den beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereichten Klagen von Naturschutzverbänden gegen den Bürgerwindpark Butendiek erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

"Die Klage der Naturschutzverbände gegen den Bürgerwindpark Butendiek steht inhaltlich und formal auf schwachen Füßen. Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob den Verbänden gegen die Genehmigung des Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone überhaupt eine Klagebefugnis zusteht. Darüber hinaus ist die Anlage vor der Genehmigung intensiv auf ihre Verträglichkeit mit dem Naturschutz geprüft worden. Nach einhelliger Erkenntnis aller damit befassten Behörden ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die dort lebenden Tierarten erheblich beeinträchtigt werden.

Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Nach der Errichtung der Anlagen sind positive Auswirkungen für die Natur zu erwarten. Weil beispielsweise im Windparkgebiet nicht mehr gefischt werden darf, bleibt es dem Meeresboden dort zukünftig erspart, mehrmals im Jahr "umgepflügt" zu werden. Dies wird besonders den Schweinswalen im Windpark zugute kommen, denen es in Zukunft erspart bleibt, als sogenannter Beifang im Fischernetz zu verenden.

Gegen eine erhebliche Beeinträchtigung spricht bereits das Größenverhältnis zwischen der vom Windpark eingenommenen Fläche von 34 Quadratkilometern gegenüber der Ausdehnung des dortigen faktischen Schutzgebiets von über 5.000 Quadratkilometern. Selbst unter Berücksichtigung der Fluchtdistanzen muss wegen des geringen Flächenverlusts nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf den Lebensraum und die Population der Tiere gerechnet werden. Den Schutzinteressen wird außerdem durch die in der Genehmigung enthaltenen zahlreichen Auflagen für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Rechnung getragen.

Die mit der Prüfung befassten Behörden - vom Bundesumweltministerium über das Bundesamt für Naturschutz, das Umweltbundesamt bis hin zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - waren bei der Beurteilung des Projektes vorsorglich davon ausgegangen, dass das Plangebiet zu den schutzwürdigen Gebieten im Sinne der EU-Naturschutzrichtlinien gehört. Das Projekt wurde also so geprüft, als bestünden dort bereits strenge Schutzgebiete nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie der EU."

07.05.2003 | Pressemitteilung 066/03 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1904
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