Kein Umweltrabatt für Zement- und Kraftwerke mehr

07.05.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 065/03
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundeskabinett beschließt einheitliche Umweltstandards für alle Verbrennungsanlagen

Bundeskabinett beschließt einheitliche Umweltstandards für alle Verbrennungsanlagen

Zukünftig sollen in Deutschland für die Verbrennung von Abfällen einheitlich hohe Umweltstandards gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novellierung der Abfallverbrennungsverordnung. "Künftig gibt es keinen Umweltrabatt mehr für einzelne Anlagen. Die strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen jetzt auch für Zement- und Kraftwerke gelten, in denen Abfälle mitverbrannt werden", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Bislang wird bei der Verbrennung von Abfällen mit zweierlei Maß gemessen. Die Abgase von Zementwerken und anderen Produktionsanlagen unterliegen wesentlich niedrigeren Anforderungen als die Abgase von Müllverbrennungsanlagen, auch wenn in beiden Anlagentypen die gleichen Abfälle verbrannt werden. Mit der Verordnung - sie novelliert die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 17. BImSchV - sorgt die Bundesregierung dafür, dass für die Verbrennung von Abfällen in Zukunft einheitlich hohe Umweltstandards gelten.

Dazu werden insbesondere für die Mitverbrennung von Abfällen in Produktionsanlagen neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt. Bei Schwermetallen, Dioxinen und Furanen, die für den Gesundheitsschutz besonders bedeutsam sind, gelten künftig für alle Verbrennungsanlagen die gleichen strengen Anforderungen.

Der bereits am 27. September 2002 vom Kabinett beschlossene Entwurf war vom Bundesrat durch Maßgabebeschlüsse vom 14. März 2003 geändert worden. Die Länder haben über den Bundesrat vor allem Änderungen vorgeschlagen, die den Vollzug der Verordnung erleichtern sollen. Die Verordnung wird nun dem Bundestag zur abschließenden Befassung zugeleitet und kann bei Zustimmung des Bundestages noch im Sommer 2003 in Kraft treten.

07.05.2003 | Pressemitteilung 065/03 | Luft
https://www.bmuv.de/PM1903
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.