4. Treffen der deutsch-bulgarischen Umweltkommission
Deutschland und Bulgarien wollen im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union ihre bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vertiefen und erweitern. Dies ist das Ergebnis des 4. Treffens der Deutsch-Bulgarischen Umweltkommission, das heute in Berlin zu Ende geht. Im Rahmen des Treffens empfing die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Margareta Wolf, eine Delegation unter Leitung der bulgarischen Umweltstaatssekretärin Leontchia Seizova zu bilateralen Gesprächen. Die Deutsch-Bulgarische Umweltkommission geht zurück auf ein 1993 unterzeichnetes Regierungsabkommen beider Länder.
Schwerpunkte der Gespräche waren der Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet des Internationalen Klimaschutzes, insbesondere Fragen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Stand der Vorbereitungen des EU-Beitritts Bulgariens. Weitere Themen waren die Fortführung der Partnerschaftsprojekte im Rahmen des "Twinning-Programms" der EU sowie die weitere Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und die Realisierung von Investitionsvorhaben.
Frau Wolf würdigte die bisherigen Anstrengungen Bulgariens bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts. Beide Seiten stimmten überein, dass es noch erheblicher Anstrengungen bedarf, bis das Gemeinschaftsrecht vollständig in nationales bulgarisches Recht umgesetzt ist. Deutschland bekräftigte sein Angebot, auch weiterhin im Rahmen des EU Twinning-Programms mit Bulgarien bei dieser Aufgabe zusammenzuarbeiten. Seit 1998 ist das Bundesumweltministerium an 8 der insgesamt 11 durch Bulgarien ausgeschriebenen Twinning-Projekte im Umweltbereich beteiligt. Große Aufmerksamkeit genießen dabei Projekte im Bereich der Abfallwirtschaft. Hier gilt es, gemeinsam zu verhindern, dass wegen zeitweise beibehaltener niedrigerer Entsorgungsstandards (die deshalb mit Übergangsfristen versehen sind) Abfallströme aus den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des freien Warenverkehrs zu Billigentsorgungen genutzt werden könnten.