Bei der Atommüll-Entsorgung in Deutschland gelten hohe Sicherheitsstandards

26.03.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 037/03
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kabinett billigt Bericht des Bundesumweltministeriums

Kabinett billigt Bericht des Bundesumweltministeriums

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Bericht zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über nukleare Entsorgung gebilligt."Der Bericht belegt, dass Deutschland an die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aller Art höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegt", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Grundlage dafür sei mit der Novellierung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschaffen worden. "Der begonnene Atomausstieg reduziert die Menge des anfallenden Atommülls drastisch und gibt einen realistischen zeitlichen Rahmen für die sichere Entsorgung und Endlagerung vor. Dies werden wir in einem Nationale Entsorgungsplan festlegen, an dem wir zurzeitarbeiten."

Das Gemeinsame Übereinkommen enthält die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. In dem Abkommen, das im September 1997 von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet wurde, sind Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer Endlagerung festgeschrieben, die auf Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) basieren. Deutschland ist zusammen mit 29 anderen Staaten Vertragspartei der Konvention. Die Vertragsparteien sindverpflichtet, regelmäßig schriftlich über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. Die erste Überprüfungstagung zum Gemeinsamen Übereinkommen findet ab dem 3. November2003 in Wien statt. Der Bericht der Bundesregierung wird vor dem 5. Mai der IAEO in Wien zugeleitet.

"Das Gemeinsame Übereinkommen wurde maßgeblich von Deutschland geprägt. Deutschland hat sich damit zu seiner internationalen Verantwortung im Bereich der nuklearen Entsorgung bekannt. Unsere Erfahrungen in der Fortentwicklung des atomrechtlichen Regelwerks und der entsprechenden Technologie stellen wir seit vielen Jahren insbesondere den Staaten Mittel- und Osteuropas und vor allem den EU-Beitrittskandidaten zur Verfügung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

26.03.2003 | Pressemitteilung 037/03 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1877
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