Zu der politischen Einigung zwischen den zuständigen Bundesressorts und den Koalitionsfraktionen über die Schaffung einer Wettbewerbsbehörde und eine Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Ich begrüße die politische Einigung zwischen den beiden zuständigen Ressorts und den Koalitionsfraktionen. Sie entspricht in den wesentlichen Punkten unseren Erwartungen und ist in hervorragender Weise dazu geeignet, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Energiemarkt herzustellen.
Die seit Jahren überfällige Wettbewerbsbehörde wird nun endlich Realität. Sie wird die bisher mangelhafte Markt- und Preistransparenz verbessern, für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sorgen und die freie Wahl der Vertragspartner im Strom- und Gasmarkt erleichtern. Das Ergebnis werden sinkende Stromkosten sein. Dies wird auch den energieintensiven Unternehmen nutzen. Gerade diese Unternehmen sahen sich in den letzten Jahren zum Teil hohen Belastungen durch die monopolartige Preisgestaltung der Stromnetzbetreiber ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, dass eine Verringerung der Umlagekosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht pauschal für ganze Branchen vorgesehen, sondern von einer Prüfung des Einzelfalls abhängig gemacht wird, wie es vom Bundesumweltministerium vorgeschlagen worden war. Die Regelung wird zunächst bis zum 1. Juli 2004 befristet, um erste Erfahrungen zu sammeln. In der anstehenden großen Novelle des EEG erfolgt die endgültige Regelung.
Ich rechne nun mit einer zügigen Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte in die erforderlichen Gesetzesvorlagen.