Zum Ergebnis der heutigen Sitzung des "Exekutivausschuss Pfandsystem" der Wirtschaft erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
1. Das Bundesumweltministerium begrüßt die heutige Entscheidung des "Exekutivausschusses Pfandsystem", das Verfahren zur Vergabe einer bundesweiten Pfand-Clearingstelle innerhalb der nächsten vier Wochen zu wiederholen und damit den Bedenken des Kartellamtes Rechnung zu tragen. Die in dem Exekutivausschuss vertretenen Unternehmen des Handels und der Industrie stellen damit eine entscheidende Weiche zur Erfüllung ihrer Zusage, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundesweit einheitliches Pfandsystem zu errichten. Das bedeutet, dass spätestens ab diesem Datum Verbraucherinnen und Verbraucher das Dosenpfand überall da erstattet bekommen, wo Dosen verkauft werden.
2. Um in Zukunft Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen kartellrechtlichen Vorschriften und abfallrechtlichen Verpflichtungen zu schaffen, wird das Bundesumweltministerium seinerseits eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes initiieren. Damit soll klargestellt werden, dass Vereinbarungen von Herstellern und Vertreibern, die zum Aufbau des Pfandsystems notwendig sind, nicht zugleich vom Kartellrecht verboten sind. Die angestrebte Rechtsänderung ist allerdings keine Voraussetzung für das pünktliche Inkrafttreten des bundesweiten Rücknahmesystems.