Zu einem Bericht in der "Tageszeitung" (taz) von heute "Trittin hat im Strafraum gefoult", erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat in der vergangenen Woche als zuständige Behörde eine Genehmigung für die Errichtung des Offhore-Windparks Butendiekin der Nordsee erteilt. Nach dem geltenden Recht besteht ein Anspruch auf Genehmigungserteilung eines Windparks in der AWZ, wenn die Meeresumwelt hierdurch nicht gefährdet wird. Erfüllt dasPlangebiet die Merkmale eines EU-Vogelschutz- oder FFH-Gebiets dürfen auch keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter damit verbunden sein.
Grundlage der Genehmigung des BSH sind auch ausführliche Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Umweltbundesamtes (UBA). BfN und UBA sind bei der Beurteilung davonausgegangen, dass für das Plangebiet vorsorglich die EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie angewendet werden müssen, da Forschungsergebnisse auf ein erhöhtes Schweinswal- undSeetauchervorkommen in diesem Gebiet hinweisen. Deshalb musste die Antragstellerin nicht nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung sondern auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfungdurchführen.
Weder das BfN noch das UBA rechnen mit einer erheblichen Beeinträchtigung von Seevögeln oder Schweinswalen. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass unter Beachtung umfangreicherMaßnahmen erhebliche Auswirkungen vermieden werden können. Diese vom UBA vorgeschlagenen Maßnahmen, die u. a. darauf zielen, die Aufzucht des Schweinswalnachwuchses nicht zustören, sind der Antragstellerin im Genehmigungsbescheid auferlegt worden. Damit wird den Naturschutzinteressen für Errichtung und Betrieb des Windparks ausreichend Rechnung getragen.