Ab 1. Januar kommenden Jahres treten folgende Umweltvorschriften in Kraft:
- Tankstellen: Nach "bleifrei" kommt "schwefelfrei"
Ab 1. Januar kommenden Jahres werden flächendeckend schwefelfreie Kraftstoffe (Diesel und Benzin) an den Tankstellen erhältlich sein. Als schwefelfrei gelten Kraftstoffe mit einemSchwefelgehalt von weniger als 10 ppm (parts per million). Schwefelfreier Kraftstoff kann mit allen Autotypen problemlos getankt und gefahren werden. Die Bundesrepublik geht europaweit bei derEinführung von schwefelfreien Kraftstoffen voran: In der EU sind schwefelfreie Kraftstoffe erst ab 2005 flächendeckend vorgeschrieben. Für die Umwelt sind mit schwefelfreienKraftstoffen deutliche Vorteile verbunden: Gegenüber schwefelreichen Kraftstoffen wird bei Katalysatorfahrzeugen eine Verringerung des Abgasausstoßes von Stickoxiden und flüchtigenKohlenwasserstoffen um rund 40 Prozent erzielt. Diese Emissionen sind mitverantwortlich für den Sommersmog. Auch der Ausstoß an Rußpartikeln beim Diesel sinkt deutlich. Die neuenTreibstoffe sind darüber hinaus eine optimale Voraussetzung für den Einsatz sparsamer Technik - zum Beispiel für direkt einspritzende Benzinmotoren - sowie für denDieselrußfilter. Das Bundesumweltministerium erwartet von den Fahrzeugherstellern, möglichst bald Rußfilter in Dieselfahrzeugen serienmäßig anzubieten. - Getränke: Das Dosenpfand kommt
Die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2003 wird auf Mineralwasser, Bier sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade inEinweg-Verpackungen aus Glas, Blech und Plastik ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben, das nach Rückgabe der leeren Verpackung erstattet wird. Bei einem Füllvolumen von über 1,5Liter beträgt das Pfand 50 Cent. Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch wird kein Pfand erhoben. Da Handel und Abfüller es trotz einer neunmonatigen Vorlaufzeitversäumt haben, ein einheitliches Pfandsystem aufzubauen, wird es zunächst nur möglich sein, das Pfand für die Einwegverpackung dort einzulösen, wo sie gekauft wurde. Mehrwegist nicht nur umwelt-, sondern auch verbraucherfreundlicher, da diese Verpackungen überall zurückgegeben werden können. Die Einführung einer Pfandpflicht auf Einweg ist in derseit 1991 gültigen Verpackungsverordnung für den Fall vorgesehen, dass die Mehrwegquote von 72 Prozent mehrfach unterschritten wird. Dies wurde seit 1997 und in den Folgejahrenfestgestellt. Die Pfandpflicht wird umweltfreundliche Mehrwegsysteme stärken (mehr dazu unter www.bmub.bund.de/abfallwirtschaft). - Abfall: Mülltrennung für Gewerbebetriebe
Ab 1. Januar müssen auch Gewerbebetriebe und Unternehmen wie jeder private Haushalt ihren Müll trennen. Die neue Gewerbeabfallverordnung sieht erhöhte Anforderungen an dieVorbehandlung und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen vor. So müssen die Unternehmen künftig Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle sowie bestimmte Abfallgemische getrennthalten. Entsprechende Vorbehandlungsanlagen haben eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent zu erreichen. Außerdem müssen Gewerbebetriebe die Restabfallbehälter der Kommunen inangemessenem Umfang nutzen. Das erhöht die Planungssicherheit der Kommunen. Mit der Gewerbeabfallverordnung wird sogenannten Scheinverwertungen und dem Abkippen von Gewerbeabfällen auf Billigdeponien ein Riegel vorgeschoben. Private Haushalte sind von der Verordnung nicht betroffen. - Schiffsanstriche: Giftige Farben werden verboten
Auf deutsche Initiative hin sind ab 1. Januar Schiffsanstriche, die giftige zinnorganische Verbindungen (z. B. Tributylzinn -TBT) enthalten, vollständig verboten. TBT wird als biozider Wirkstoffvor allem in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche eingesetzt, um den Bewuchs der Schiffe durch Muscheln, Seepocken und Algen zu verhindern. Das aus dem Anstrich freigesetzte TBT belastetganze Ökosysteme wie Flüsse und Meere sowie deren Bewohner. So konnte in vom Bundesumweltministerium geförderten Studien nachgewiesen werden, dass bereits 1 Milliardstel Gramm TBT proLiter Wasser hormonartige Wirkungen auslöst und zu Missbildungen u.a. bei Meeresschnecken führt. Als Folge drohen bestimmte Meeresschnecken in belasteten Gebieten auszusterben. DieBundesregierung hat sich auf internationaler Ebene erfolgreich für ein weltweites Verbot zinnorganischer Verbindungen in Schiffsanstrichen eingesetzt. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde imJuli dieses Jahres verabschiedet und in deutsches Recht umgesetzt.
23.12.2002
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Pressemitteilung
309/02
| Klimaschutz