Zur aktuellen Debatte um die Einführung des Dosenpfands erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
1. Nachdem große Teile des Einzelhandels und der Getränkeindustrie noch bis vor wenigen Tagen erklärt hatten, die Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003 ignorieren zuwollen, wird nunmehr zusehends klarer, dass die Getränkewirtschaft einfache und praktikable Wege findet, sich auf die Pfandpflicht konstruktiv einzustellen. Immer mehr Supermärkte und Geschäfte kündigen an, ihr Einweg-Getränkeangebot auszulisten oder stark zu reduzieren und ihr Angebot an Mehrweggetränke-Verpackungen entsprechend zu erweitern. Die damit verbundene Stärkung des Mehrweganteils ist ein von der Verpackungsverordnung erwünschter Effekt.
2. Obwohl ihnen von Seiten der Bundesregierung ausreichend Zeit zur Vorbereitung gegeben wurde (über neun Monate seit Mitte März 2002), haben es Handel und Getränkewirtschaft versäumt, rechtzeitig ein bundesweit einheitliches und allen Wirtschaftsbeteiligten zugängliches Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen aufzubauen. Daher kündigen nun immer mehr Händler an, bis auf weiteres die Erhebung und Rückzahlung des Dosenpfands firmenintern zu organisieren. Sie wollen durch die Ausgabe von Pfandbonssicherstellen, dass sie nur so viele Dosen zurücknehmen müssen, wie sie selbst verkauft haben. Die Bundesländer als die zuständigen Vollzugsbehörden haben angekündigt, dass sie diese Lösung für eine Übergangszeit dulden wollen. Indessen gilt die Pflicht zur Erhebung des Einwegpfands uneingeschränkt auf allen Stufen des Vertriebs und des Handels.
3. Verbraucherinnen und Verbraucher stehen damit ab 1. Januar 2003 vor einer sehr einfachen Entscheidung: Sie werden ein größeres Angebot an Getränken in Mehrwegflaschen vorfindenund sollten davon nach Möglichkeit Gebrauch machen. Wer weiterhin Bier, Cola, Mineralwasser und Softdrinks mit Kohlensäure in Dosen kaufen will, wird dafür Pfand vorstrecken müssen, sein Pfand vorerst aber nur in dem Laden zurückbekommen, wo er es bezahlt hat.
4. Nicht akzeptabel ist, wenn Handel und Getränkewirtschaft mit dem Verweis auf eine nicht existierende Verfügung des Bundeskartellamts den Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems auf die lange Bank schieben. Die Unternehmen sollten ihrer Verpflichtung zum Aufbau eines solchen Systems unverzüglich nachkommen. Es ist nicht erkennbar, dass es dafür unüberwindliche kartellrechtliche Hindernisse gibt. Es liegt auch keine Verfügung des Kartellamtes vor, welche die Unternehmen daran hindern würde, ein rechtskonformes Pfandsystem für Einweg-Getränke zu entwickeln. Dass es geht, beweist das seit Jahrzehnten funktionierende Pfand- und Rücknahmesystem für Mehrweggetränke.