Weihnachten: Leuchtende Augen strahlende Handys?

15.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 301/02
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesumweltministerium erinnert: Beim Handykauf auf niedrige SAR-Werte achten

Bundesumweltministerium erinnert: Beim Handykauf auf niedrige SAR-Werte achten

Ein Handy unterm Weihnachtsbaum - viele Kinder und Jugendliche hoffen auf ihr erstes oder ein neues Mobiltelefon. Auch die Eltern sind häufig nicht abgeneigt, denn so können sie ihre Sprösslinge leichter erreichen. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das Bundesumweltministerium, beim Handykauf auf einen niedrigen SAR-Wert zu achten. Dieser gibt die Leistung an, die beim Telefonieren vom Kopf absorbiert wird.

Für strahlungsarme Handys ist in den Vergabekriterien des "Blauen Engels" ein SAR-Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm festgeschrieben. Gesetzlich erlaubt sind maximal 2 Watt pro Kilogramm. Das Bundesumweltministerium fühlt sich einem aktiven Verbraucherschutz verpflichtet und möchte erreichen, dass die Belastung durch hochfrequente Felder für Nutzerinnen und Nutzer von Handys möglichst gering ist. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Entwicklung befinden und gesundheitlich empfindlicher reagieren können. Daher sollte beim Kauf auf den empfohlenen Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm geachtet werden.

Als Orientierungshilfe beim Handykauf ist der "Blaue Engel" gedacht - doch die Hersteller von Handys haben ihn bislang boykottiert. Damit verpassen die Hersteller nach Auffassung des Bundesumweltministeriums eine wichtige Chance, auf die bestehenden Sorgen in der Bevölkerung einzugehen und eine verantwortungsvolle Produktinformation zu fördern.

Informationen ueber den SAR-Wert erhält man auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz, www.bfs.de/elektro/hff/oekolabel.html, in der Gebrauchsanleitung der Geräte oder beim Hersteller.

15.12.2002 | Pressemitteilung 301/02 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1832
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