Trittin mahnt Gabriel: Ruhe bewahren

12.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 297/02
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bund lehnt Lockerung des Lärmschutzes ab

Bund lehnt Lockerung des Lärmschutzes ab

Bundesumweltminister Jürgen Trittin lehnt eine Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur Lockerung der Lärmschutzverordnung ab. Die von Niedersachsen als "zu viel desGuten" bezeichnete Verordnung legt erstmals für eine große Zahl von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen zeitliche Einschränkungen des Betriebs in Wohnvierteln und anderenlärmempfindlichen Gebieten fest. So dürfen Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen nicht vor sieben Uhr morgens betrieben werden. Mit einem Antrag, der morgen im Bundesrat eingebracht werdensoll, will das Niedersachsen erreichen, dass die Müllabfuhr schon um sechs Uhr Krach machen darf. "Es ist Aufgabe der Politik, die Ruhe der Bürger zu bewahren", sagte derBundesumweltminister. "Dies gilt in besonderer Weise für die frühe Morgenzeit, in der viele Menschen den Schlaf brauchen. Dabei denke ich vor allem an Kinder, ältere Mitbürger, Kranke und andere lärmempfindliche Menschen."

Der Bundesumweltminister äußerte Verständnis für die Umstellungsprobleme, die der Entsorgungswirtschaft durch die zeitlichen Betriebseinschränkungen entstehenkönnten. Es sei aber unbestreitbar, dass diese Branche mit ihren Fahrzeugen und Geräten einen erheblichen Teil zur Lärmbelastung in Wohngebieten beitrage. "Sie sollte daher alleAnstrengungen unternehmen, die Lärmbelastung zu vermindern."

Trittin verwies darauf, dass die am 6. September in Kraft getretene Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung den Ländern Spielraum für örtlich begründete Ausnahmenund abweichende Regelungen biete. "Die Länder haben es in der Hand, die Regelungsbefugnis an die Gemeinden zu delegieren, so dass ortsnah in Kenntnis aller Umstände entschieden werden kann. Dabei ist wichtig, dass dann auch berücksichtigt wird, ob lärmarme Geräte und Maschinen eingesetzt werden und ein Entsorgungsunternehmen sich in besonderer Weise um den Lärmschutzbemüht."

Bundesumweltminister Trittin: "Die Länder haben im Bundesratsverfahren zu der Verordnung auf diese Ermächtigung großen Wert gelegt. Statt die Verantwortung auf den Bund zuschieben, sollte Herr Gabriel seine Verantwortung wahrnehmen, die Bürger vor vermeidbaren Lärmbelastungen zu schützen und die Ruhe zu bewahren."

12.12.2002 | Pressemitteilung 297/02 | Lärm
https://www.bmuv.de/PM1828
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